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Mehr Spielraum bei der Vergabe

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Mehr Spielraum bei der Vergabe

Lokale Betriebe geraten oft ins Hintertreffen, weil die Kommunen für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte dem günstigsten Bieter den Zuschlag geben müssen.

Der Baden-Württembergische Handwerkstag und der Gemeindetag fordern zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag mehr Spielraum bei der Vergabe von Bauaufträgen. In einer gemeinsamen Stellungnahme schlagen sie der Landesregierung vor, mittelstandsfreundliche Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen zu schaffen. Die ursprünglich mittelstandsfördernde Zielrichtung des Vergaberechts für öffentliche Bauaufträge habe sich praktisch ins Gegenteil verkehrt. Mit den Handwerks-Organisationen waren sich die Kommunen immer einig, dass die mittelstandsschützenden Elemente des Vergaberechts, transparenter Wettbewerb, Fach- und Teillosverfahren, Nachverhandlungsverbot den Nachteil wettmachen, wonach die öffentlichen Auftraggeber unter Ausblendung regionaler und lokaler Gegebenheit in der Regel dem günstigsten Bieter den Zuschlag erteilen müssen. Dies sei inzwischen für viele Kommunen und die Handwerksbetriebe an der Basis nur noch eingeschränkt nachvollziehbar. Das erklärten BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter und seine Kollegen vom Gemeinde-, Städte- und Landkreistag.

Das Preisgefälle nicht nur im EU-Binnenmarkt, sondern bereits in Deutschland selbst, erschwere die Wettbewerbs-Position der hier ansässigen Betriebe zunehmend. Der Abstand zum preislich günstigsten Anbieter werde immer extremer. Aufträge, die früher durch das Handwerk des regionalen Umfelds erledigt werden konnten und dort für Arbeitsplätze und Beschäftigungs-Sicherung sorgten, würden zunehmend zum gezielten Akquisitionsobjekt nicht aus der Gegend stammender Billiganbieter. Viele Betriebe hätten längst resigniert und sich von einer Angebotsabgabe bei öffentlicher Ausschreibung verabschiedet. Die paradoxe Folge sei, dass aus der Region nur noch wenige Angebote eingingen.
Die auf Grund von Empfehlungen maßgebenden Wertgrenzen (10 000 bzw. 20 000 Euro) reichten längst nicht mehr aus, um die Betriebe vor Ort angemessen zu berücksichtigen. Vorgeschlagen wird deshalb eine Anhebung der Wertegrenzen bei freihändigen Vergaben bis 30 000 Euro und bei beschränkter Ausschreibung bis 75 000 Euro (Ausbauge- werke, Stuckateur- und Malerarbeiten).
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