Wenn Kommunen oder Landesbehörden Aufträge vergeben, dürfen Sie nur bis zu bestimmten Wertgrenzen freihändig nach Dienstleistern suchen. Oberhalb dieser Grenzen müssen sie eine öffentliche Ausschreibung durchführen. In den vergangenen Jahren galten erhöhte Wertgrenzen, die noch aus dem Konjunkturpaket II stammten. Ab 1. Januar 2012 gelten in Baden-Württemberg jedoch nur noch die Obergrenzen der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen 2009“ (VOB 2009). Ein Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstags fasst die Neuerungen zusammen.
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