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Privatnutzung betrieblicher Software

Einkommensteuer
Privatnutzung betrieblicher Software

Die private Nutzung von betrieblichen Computerprogrammen wird für die Arbeitnehmer künftig steuerfrei gestellt. Darauf weist der ZDH auf seiner Internetseite hin. Demnach hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 29. Februar 2012 die Änderung des § 3 Nr. 45 EStG beschlossen. Dabei geht es um Software, die laut Vereinbarung des Arbeitgebers mit dem Softwareanbieter von den Arbeitnehmern auch zu Hause auf dem privaten PC genutzt werden können. Nunmehr soll gesetzlich geregelt werden, dass solche Fälle steuerlich befreit sind.

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