Die elektronische Übermittlung von Steuerdaten ist ab 2005 verpflichtend.
Seit 1. Januar 2005 müssen alle Arbeitgeber und Unternehmer Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch beim Finanzamt einreichen. Betriebe, denen die technischen Voraussetzungen fehlen, haben eine Frist bis zum 31. März.
Der ZDH setzt sich dafür ein, dass auch danach Anmeldungen unbürokratisch in Papierform abgegeben werden können, wenn den Betrieben die Schaffung der technischen Voraussetzungen nicht zumutbar ist.
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