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Steuerliche Absetzbarkeit von Malerarbeiten: Endlich Rechtsklarheit

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Steuerliche Absetzbarkeit von Malerarbeiten: Endlich Rechtsklarheit

Seit dem vergangenen Jahr bereits sind handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen von „haushaltsnahen Dienstleistungen“ steuerlich absetzbar. Unklar war aber, welche Tätigkeiten des Malerhandwerks im Einzelnen anerkannt werden und welche Renovierungszeiträume ihre Berücksichtigung finden. Seitens der Finanzämter gab es hierzu unterschiedliche Stellungnahmen und eine Verwaltungspraxis, die zu Unsicherheiten führte. Nun hat das Bundesfinanzministerium für Klarheit gesorgt. Der Steuerpflichtige kann handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung steuerlich geltend machen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt. Begünstigt sind Arbeiten, die die Substanz der Wohnung erhalten. Beispiele dafür:

  • Streichen und Tapezieren von Innenwänden
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren.
  • Beseitigung kleinerer Schäden
Nicht darunter fallen u.a. die Erneuerung des Bodenbelags, der Austausch von Fenstern und Türen und umfängliche Arbeiten an der Fassade. Steuerzahler, die diese haushaltsnahen Leistungen vom Maler erledigen lassen, dürfen 20 % ihrer Aufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zum maximalen direkten Abzug von der Steuerschuld in Höhe von ˆ 600.
Der Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz hatte sich gegenüber dem Ministerium für eine klarstellende Regelung eingesetzt. Werner Loch, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes Farbe Gestaltung Bautenschutz (HV): „Das Ziel, durch steuerliche Anreize die Schwarzarbeit am Markt uninteressant zu machen ist damit gescheitert. Denn um etwas bewirken zu können muss der Katalog der absetzbaren Tätigkeiten erweitert werden und die Höhe des Steuerabzugs attraktiver gestaltet werden. Die jetzige Regelung kann daher nur als Einstieg gesehen werden. Während andere Gewerke nicht von der Regelung profitieren werden, gibt es für die Maler und Lackierer einen ersten Ansatz. Wir haben als Verband alles in Bewegung gesetzt, um in Deutschland noch praktikable zukunftsweisende Lösungen zu schaffen, die nicht in bürokratischen Hemmnissen untergehen. Die jetzige klarstellende Regelung ist ein erster Schritt auf einem richtigen Weg. Für unsere Mitgliedsbetriebe werden wir weitere Informationen zum aktiven Marketing anbieten.“
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