Bremer Anwalt erstattet Anzeigen wegen Betrugs gegen Bundesminister und Bundesagentur für Arbeit.
Der Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen reichte gegen den ehemaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester und den jetzigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, sowie gegen Vorstände der Bundesagentur für Arbeit (BA) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Er wirft ihnen Betrug gemäß § 263 StGB wegen Einbehaltung zu Unrecht eingezogener Beiträge der Arbeitslosenversicherung vor. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang und teilte die Vergabe eines Aktenzeichens mit. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Vielzahl angestellter Angehöriger in Familienunternehmen zahlt seit Jahren in die gesetzliche Sozialversicherung ein. Im Falle der Arbeitslosigkeit, etwa durch Insolvenz, stuft die BA sie häufig nachträglich als selbstständig ein, da sie unternehmerische Mitverantwortung tragen. Obwohl sie also jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, existiert kein Leistungsanspruch. Die BA zahlt zwar rückwirkend für die letzten vier Jahre Beiträge zurück, für früher eingezahlte Beiträge verliert der Antragsteller jedoch seinen Anspruch. Betrug sieht Gieschen unter anderem bestätigt durch die Tatsache, dass sowohl den Politikern als auch der BA dieser Sachverhalt sehr wohl bekannt sei, sie aber ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen seien. Weitergehende Informationen gibt es bei
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