Die Bundesregierung hat ein Vermittlungsverfahren eingeleitet, um die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit bei energetischen Sanierungen von Gebäuden doch noch umzusetzen. Ein von der Regierungskoalition beschlossener Gesetzesentwurf war bisher am Widerstand im Bundesrat gescheitert. Die Mehrheit der Bundesländer hatte sich dem Plan widersetzt, Hauseigentümer bis zu zehn Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen zu lassen.
Trotz massiver Kritik von Bau- Ausbauverbänden, Gewerkschaften und Umweltschutzorganisationen, dass mit der Blockade die Politik die Verwirklichung der einmütig selbst gesetzten ambitionierten neuen energiepolitischen Ziele mit dem Ausstieg aus der Atomenergie gefährde, war es bisher nicht zu einem Einigungsverfahren gekommen. Dem neuerlichen Anlauf der Bundesregierung sind Verhandlungen mit den Bundesländern vorausgegangen.
Hauptgeschäftsführer Werner Loch vom Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz bezieht hierzu klar Stellung: „Eine rasche Einigung mit der Verabschiedung eines Gesetzes, ist dringend angezeigt, um bestehenden Unsicherheiten bei Investoren und Sanierungswilligen endlich zu beseitigen. Diese Chance sollten nun alle Verantwortlichen nutzen und parteipolitische Interessen zurückstellen. Besonders die steuerliche Förderung bietet einen Anreiz für das Gros der Ein- Zweifamilienhauseigentümer in die eigene Immobilie zu investieren, um langfristig Energie einzusparen. Die Wärmedämmung der Fassaden ist dabei der erste Schritt zur Verbesserung der Energiebilanz, an dem sich weitere Maßnahmen anschließen können. Eine neue Einführung der steuerlichen Abschreibung wäre ein erster wichtiger Schritt, wenngleich weiterhin Vorbehalte bestehen, ob mit der Anknüpfung bei den Fördervoraussetzungen an die Erreichung eines hohen energetischen Standards tatsächlich die Breite der zur Sanierung anstehenden Gebäude erreicht wird. In jedem Falle muss eine Förderung von Teilsanierungen möglich sein.“
(Bild: Images_of_Money @flickr.com)
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