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Algen und Pilze

Aus- & Weiterbildung
Algen und Pilze

Das Thema „Algen und Pilze an Hausfassaden“ hat sich zu einem Dauerbrenner entwickelt. Die Frage, was die Fassade zu einem bevorzugten Lebensraum von Algen und Pilzen macht, und wie man den ungeliebten Mitbewohnern beikommt, wird gerade in jüngster Zeit heftig diskutiert.

Vermehrt aufgetreten sind zudem auch gerichtliche Auseinandersetzungen zu dieser Problematik. Jüngst hat sich das LG Darmstadt auf die Seite des Handwerks gestellt. Damit der Fachunternehmer keine unangenehmen „Überraschungen“ erlebt, sollte er die Devise „Vorbeugen ist besser als heilen“ beherzigen. Tatsache ist, dass Algen und Pilze seit Jahrmillionen zu unserem Biosystem gehören. Sie sind Teil unserer Umwelt und treten vor allem dort sichtbar in Erscheinung, wo sie die für Wachstum und Vermehrung notwendigen günstigen Lebensbedingungen finden. Dazu gehören in erster Linie Feuchtigkeit und Licht. Umstritten ist, inwieweit auch eine verbesserte Luftqualität hierbei eine Rolle spielt oder inwiefern der abnehmende Biozideinsatz in der Landwirtschaft saisonal zu erhöhtem Pilzsporen-Druck in der Umgebungsluft führen kann. Gleiches gilt für die globale Klimaerwärmung. Unstrittig ist, dass das Auftreten der Mikroorganismen ganz wesentlich von den mikro- und kleinklimatischen Verhältnissen beeinflusst wird. Dabei spielt die Lage eines Gebäudes mit Sicherheit eine ganz entscheidende Rolle. Insbesondere höhere Feuchtigkeiten beispielsweise aus nahe liegenden Gewässern oder nahe stehendem Bewuchs sowie in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Flächen erhöhen das Befallsrisiko.
Auf zu erwartenden Bewuchs sollte der Bauherr vom Fachunternehmer im Vorfeld der Arbeiten aufmerksam gemacht werden. Allgemein gilt, dass Algen- und Pilzbefall auch an verputzen oder gestrichenen Fassaden zwar nie ganz ausgeschlossen werden kann, dennoch aber „kein technischer Mangel“ ist. Wertvolle Hilfestellung, um diese Hinweise einerseits für den Laien verständlich dazustellen, andererseits aber auch „juristisch einwandfrei“ zu formulieren, leisten dabei die beiden Informationen „Algen und Pilzbefall an Fassaden“ sowie „Algen, Pilze, Flechten auf Oberflächen“ des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS). Vor allem die erstgenannte Broschüre bietet dem ausführenden Fachunternehmer neben fundierten Informationen zu den Ursachen des Algen- und Pilzbefalls an Gebäudefassaden eine Fülle an ganz konkreten Arbeitsanweisungen. Sie reichen von alternativen Angebotsvarianten (Produkte mit und ohne algizide bzw. fungizide Ausrüstung) bis hin zu Musterschreiben mit „Hinweisen zu möglichen Ursachen für Algen- und Pilzbefall“ bzw. einem „Beratungsschreiben“ mit einer Bestätigung, dass das Hinweisschreiben Algen- und Pilzbefall dem Auftraggeber ausgehändigt wurde. Und für alle Handwerker, die ganz auf Nummer sicher gehen wollen, findet sich in der Broschüre auch noch ein ausführlicher Musterbrief zum „Anmelden vom Bedenken gem. § 4 Nr. 3 VOB/B zum Algen- und Pilzbefall“.
Anschaulich und auch für den Laien verständlich erklärt wird das Phänomen in der Kundeninformation des BFS mit den Titel „Algen, Pilze, Flechten auf Oberflächen“. Der bunt bebilderte Vierseiter fasst in wenigen Stichworten noch einmal all das zusammen, was der Bauherr über die Verbreitung, Wirkung und mögliche „Bekämpfung“ dieser Organismen wissen muss. Ein ideales Medium, um es dem Kunden im Beratungsgespräch zu überreichen und ihn so besonders anschaulich auf die Problematik der Algen und Pilze hinzuweisen.
Beide Broschüren gibt es kostenlos beim
Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main,
Fax: 069/66575350 oder im Internet unter www.farbe.de.
Die Kundeninformation steht auch unter www.farbe-bfs.de unter der Rubrik Presse zum Download bereit.
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