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Frage des Monats: Abweichungen bei definierten Farbtönen

Aus- & Weiterbildung
Frage des Monats: Abweichungen bei definierten Farbtönen

Frage des Monats: Abweichungen bei definierten Farbtönen
Rainer Hülsermann, Leiter Anwendungstechnik ZERO-LACK.
Es kommt immer wieder zu Irritationen, wenn definierte Farbtöne, z.B. nach NCS oder RAL, durch verschiedene Hersteller getönt werden. Sie passen im Ergebnis mitunter nicht hundertprozentig zueinander. Warum ist das so?

Prinzipiell ist jede Farbgebung produkt- und auch herstellerabhängig, d. h. wenn z.B. der Tischler in seiner Werkstatt Einbaumöbel nach RAL mit einem seidenglänzenden Alkydharzlack von Hersteller A beschichtet, im Objekt einbaut und danach der Maler die Fenster im gleichen Farbton mit einem seidenglänzenden Alkydharzlack von Hersteller B lackiert, wird es unweigerlich Farbtonabweichungen der einzelnen Bauteile geben.
Diese Farbabweichungen haben ihre Ursache darin, dass auch stoffgleiche Produkte unterschiedliche Zusammensetzung haben können, d. h. man kann etwa einen grünen Farbton mit einem grünen Pigment erstellen, aber auch in der subtraktiven Farbmischung mit gelben und blauen Pigmenten.
Zumeist weisen die zu vergleichenden Flächen sogenannte Metamerie auf. Das bedeutet, dass die Farbtöne unter einer bestimmten Lichtart (etwa natürliches Sonnenlicht) zueinander passen, jedoch bei einer anderen Lichtwellenlänge (etwa Kunstlicht) deutlich voneinander abweichen.
Weiterhin haben die verschiedenen Hersteller einen Toleranzspielraum, der sich im ungünstigsten Fall in entgegengesetzter Richtung bewegt. Die einzelne Farbprobe kann dann durchaus dem vorgegebenen Farbton entsprechen, im Zusammenspiel jedoch eine deutlich sichtbare Farbabweichung darstellen.
Diese Problematik vergrößert sich noch um ein Vielfaches, wenn nicht stoffgleiche Produkte – z.B. ein getönter seidenglänzender Alkydharzlack mit einer im gleichen Farbton getönten, matten Wandfarbe – verglichen werden!
Fazit
Wird eine völlige Übereinstimmung mit einem farbig vorgegebenen Bauteil gewünscht, so ist grundsätzlich ein Originalmuster zur Farbbestimmung zur Verfügung zu stellen. Die alleinige Vorgabe einer normierten Farbcodierung ist dazu nicht ausreichend (siehe hierzu auch das BFS Merkblatt Nr. 25).
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