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Kalkausblühungen trotz teurer Fassadenfarbe?

FRAGE DES MONATS
Kalkausblühungen trotz teurer Fassadenfarbe?

Bei alten, verwitterten oder blassen Fassadenoberflächen lassen sich untergrundbedingte Mängel schwer feststellen. So kann es vorkommen, dass sich kurz nach der Sanierung der Fassade stellenweise helle, weißliche Flecken (Kalkausblühungen) bilden. Wo kommen diese her?

Kalkausblühungen beheben: Bei Bestandgebäuden ist es wichtig, zu wissen, wann das Haus gebaut wurde. Wie wurde es gebaut und genutzt? Wie wurde der Sockel abgedichtet und was wurde seitdem gemacht? Gab es Reparaturen und/oder wurde etwas erneuert? Daher ist es wichtig, vorher zu schauen bzw. wenn möglich die vorherigen Eigentümer zu befragen. Bei Gebäuden, die 100 Jahre und älter sind, könnte einiges im Vorhinein zu berücksichtigen sein.

Hier gibt es einfache Beispiele wie ein außenseitiger Kellerabgang. Das alte Treppengeländer war nicht mehr in Ordnung und wurde vor Zeiten durch ein neues ersetzt. Bei der Erneuerung wurden die Anbauteile an der Wand entfernt und die Löcher mit einem zementhaltigen Mörtel verschlossen. Jetzt wurden diese Wandflächen im Farbton RAL 7016 Anthrazitgrau farbig abgesetzt, und an diesen Stellen haben sich weißliche Flecken gebildet – was ist passiert? Diese Verfärbungen sind Kalkrückstände aus dem Abbindeprozess des Mörtels. Die Rückstände sind wasserlöslich, wurden bei den Anstricharbeiten wieder angeregt und sind anschließend durch den Anstrich an die Oberfläche gekommen. Zur Vermeidung hätten diese Stellen überprüft und mit einem Fluat neutralisiert werden müssen (oder mit Essigwasser). Denn durch den dunklen/kontrastreichen Neuanstrich zeichnen sich derartige Verfärbungen gut sichtbar ab.

Gleiches gilt bei Sockelflächen von Gebäuden, die sich in einer Fußgängerzone mit direkt angrenzendem Gehweg befinden. Hier kommt es nicht selten vor, dass sich im Laufe der Jahre Nitrate durch Hundeurin oder durch Streusalz im Untergrund angelagert haben. Auch diese werden durch das Wasser im Anstrich an die Oberfläche gebracht und zeichnen sich ebenfalls ab. Derartige Verunreinigungen müssen vor Beginn der Arbeiten restlos entfernt werden. Gegebenenfalls sind hierzu durch den ausführenden Fachbetrieb schriftlich Bedenken anzumelden.

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