Die Vereinbarung im Formularmietvertrag über Wohnraum, die den Mieter verpflichtet, die zur geschuldeten Renovierung notwendige Farbe sich vom Vermieter vorgeben zu lassen und die Farbe im Malerfachgeschäft zu kaufen, ist unwirksam. Ein objektiver Grund für diese Vermietervorgaben ist nicht ersichtlich. Denn auch in Bau- und Discountmärkten sind (Marken-)Farben guter Qualität zu erwerben. Urteil des Landgerichts Köln, Az.: 1 S 106/04. jlp
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