Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil vom 30.9.2004 – VII ZR 187/03 – mit der Frage befasst, was gilt, wenn der Auftraggeber die Rückgabe einer von ihm vorgenommenen Abschlagszahlung verlangt.
In dem konkreten Fall hatten die Parteien einen Werkvertrag abgeschlossen, allerdings ohne den Umfang der Arbeiten genau festzulegen. Die Anforderung der Abschlagszahlung verpflichtete dann den Auftragnehmer über die erbrachten Leistungen abzurechnen. Die vorgenommene Abschlagszahlung stand unter dem Vorbehalt der endgültigen Abrechnung. Keinesfalls lag darin die Erklärung, der gezahlte Betrag wäre als endgültig geschuldet anerkannt worden.
Dr. Franz Otto
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