Irgendwie schon amüsant, wie das grenzenlose Europa immer wieder neue, bürokratische Krankheiten ausbrütet, damit bundesdeutsche Handwerker nicht auf die dumme Idee kommen, in Frankreich, Holland oder anderswo zu arbeiten. Malermeister M. aus Bühl kam auf den anscheinend schrägen Gedanken, das grenzenlose Europa beim Wort zu nehmen, den Rhein zu überqueren, um im Elsass zu arbeiten. Die Rechnung allerdings hatte er ohne die unglaublich kreativen Franzosen gemacht: Erst einmal habe er beim Inspecteur de la Arbeit des Departements einen achtseitigen Vordruck ausgefüllt abzuliefern, wer er sei, auch, was er wolle und warum überhaupt? Und ob er denn des Malerns tatsächlich mächtig sei? Beglaubigte Kopien seiner Sachkunde- nachweise inklusive. Natürlich auf Französisch. Die nächste Hürde ließ nicht lange auf sich warten: Der Nachweis der Garantie Decennale (Haftpflichtver- sicherung). Der französische Versicherer allerdings lehnte Herrn M. erst mal ab. Es sei denn, Herr M. akzeptiere eine entsprechende Deckungssumme mit einem Jahresbeitrag von mehr als EUR 3.600!!?? Dann allerdings würde man selbstverständlich die Deckungskarte für die Chambre ausstellen, freilich. Drei Tage später die nächste Überraschung: Die „Chambre Régionale de Commerce Alsace“ schickte Post: Herr M. solle sofort Mitglied werden, andernfalls müsse man Herrn M. die Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks in Frankreich untersagen. Ein Schelm, wer jetzt meint, das sei nur billiger Protektionismus. Nein: Es ist sehr teurer Protektionismus!
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