Eine Klausel im Mietübergabeprotokoll, nach der während der Mietzeit auftretende – auch ungeklärte – Schäden zu Lasten des Kfz-Mieters gehen, ist, da sie letztlich eine verschuldensunabhängige Haftung begründet, unangemessen und damit unwirksam. Solche Schäden können nicht auf den Kfz-Mieter abgewälzt werden. Urteil des Landgerichts Baden-Baden, Az.: 5 S 19/06.
jlp
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