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Welche Aussage zu den Tapeten und Belägen ist nicht zutreffend?

Malerblatt Wissen
Welche Aussage zu den Tapeten und Belägen ist nicht zutreffend?

Welche Aussage zu den Tapeten und Belägen ist nicht zutreffend?

  1. Nach DIN 18366 müssen spaltbare Tapeten mit Spezialkleister auf Stoß verklebt werden.
  2. Eine Raufasertapete muss nach DIN EN 234 eine Papierunterlage aufweisen.
  3. Die Qualitätskriterien für Vinyltapeten sind in der DIN EN 233 angegeben.
  4. Nach DIN 18366 sind in einem Raum nur Tapeten gleicher Anfertigungsnummer zu verwenden.
  5. Das Entfernen und Anbringen von Steckdosen– und Schalterabdeckungen ist nach VOB eine Nebenleistung.

Richtige Antwort:
4. Nach DIN 18366 sind in einem Raum nur Tapeten gleicher Anfertigungsnummer zu verwenden.

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