Die Tarifvertragsparteien für das Maler- und Lackiererhandwerk haben sich nach weiteren Verhandlungen auf neue Mindest- und Tariflöhne verständigt. Dabei wurde für alle Bundesländer eine gemeinsame unterste Lohnuntergrenze festgelegt. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer in den Tarifgebieten West und Ost beträgt ab dem 1. September 2009 9,50 Euro und steigt ab dem 01. Juli 2011 auf 9,75 Euro. Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies zudem ein einheitlicher Mindestlohn für Gesellen und ungelernte Arbeitnehmer. Damit entfällt eine Lohnstufe des bisherigen Mindestlohns. Für den Mindestlohn der Gesellen im Tarifgebiet West gelten folgende Mindestlöhne:
- ab 01. September 2009: 11,25 Euro
- ab 01. September 2010: 11,50 Euro
- ab 01. Juli 2011: 11,75 Euro
Für die Mindestlöhne soll eine Laufzeit bis zum 29.Februar 2012 gelten. Nach drei Monaten ohne Lohnerhöhung erfolgt ab dem 1. Oktober 2009 eine Erhöhung der Tariflöhne um 2,3 Prozent. Über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages (30. Juni 2011) entspricht dies einer jährlichen Lohnsteigerung um 1,3 Prozent.
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