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Bestens gerüstet

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Neue Aufbau- und Verwendungsanleitungen für Gerüstbauer

Mit der Einführung des Ge-räte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Gesetzgeber dem Gerüsthersteller und dem Gerüstbauer bewusst mehr Verantwortung übertragen. Layher unterstützt daher seine Kunden mit neuen Aufbau- und Verwendungsanleitungen (AuV). Darin zeigt das Unternehmen die grundlegenden Konsequenzen für Gerüstbauer aus der veränderten rechtlichen Situation auf.

Besonders hilfreich sind die Warnhinweise in diesen AuV. Denn diese Warnhinweise helfen dem Gerüstbauer, die Gefährdungssituationen beim Auf- und Abbau des Gerüstes zu bestimmen. So wurden Arbeitsschritte, bei denen für Beteiligte und/oder Dritte besondere Gefahren auftreten können, entsprechend kenntlich gemacht.
Die AuV von Layher gilt nur, wenn ausschließlich original Layher Gerüstbauteile verwendet werden. Für Teile, die der Reparatur bedürfen, bietet Layher, neben den Produkten, auch gesonderte Reparaturanleitungen an. Ist das Gerüst fertig montiert, muss es eine befähigte Person prüfen. Der Nachweis dieser Prüfung wird deutlich erkennbar am Gerüst befestigt. Auf Wunsch sind passende Vordrucke erhältlich.
Layher zeigt in seinen AuV die wesentlichen Ausführungen. Nicht alle möglichen Anwendungen können erwähnt werden, jedoch basieren die häufigsten Einsätze auf den beschriebenen und bebilderten Aufbauvarianten. Sollten Fragen zu Zulassungen, AuV, Produkten, deren Verwendung oder speziellen Aufbauvorschriften auftauchen, hilft der Layher-Partner vor Ort gerne weiter.
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