Ab dem 1. Januar 2015 müssen Maler- und Stuckateurbetriebe die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter exakt aufzeichnen. So regelt es das Mindestlohngesetz (MiLoG), das dies in lückenloser Form erwartet. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind innerhalb einer Woche aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Verstöße gegen die gesetzliche Dokumentationspflicht können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. CATSbauzeit die Zeiterfassungslösung von C.A.T.S.-Soft, die als digitaler Stundenzettel für die Baustelle entwickelt wurde, erfüllt auch die Anforderungen, die das Mindestlohngesetz an die Zeiterfassung für Minijobber und Angestellte stellt. Ein Klick und schon läuft die Arbeitszeit. Für Maler- und Stuckateurbetriebe ein echter Vorteil. Sie können damit nicht nur die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter auf der Baustelle digital erfassen, sondern das Erfassungssystem auch im Büro nutzen. Auf diese Weise werden die Stundenzettel aller Mitarbeiter digital erfasst und in nur einem System verwaltet. Das verringert den durch den Gesetzgeber aufgebürdeten bürokratischen Mehraufwand.
C.A.T.S.-Soft
Tel.: (06462) 9374-0/Fax: -30
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