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AGBs sind für Unternehmer unverzichtbar

Sorgfältiges Formulieren ist wichtig
AGBs sind für Unternehmer unverzichtbar

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB — drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können. „Kommt es mit einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich als Unternehmer über den neuen Auftrag und denkt bestimmt nicht als erstes daran, dass dabei eventuell etwas schiefgehen könnte“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Dennoch“, so sein Rat, „sollte man als Unternehmer versuchen, sich bestmöglich abzusichern, indem man Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Grundlage aller Vertragsabschlüsse macht. Es gibt immer noch Unternehmen“, so seine Erfahrung, „die keine eigenen Geschäftsbedingungen haben und so, im Falle einer Kundeninsolvenz, nicht selten leer ausgehen, was völlig unnötig wäre.“

„In seinen Geschäftsbedingungen trifft ein Unternehmer z. B. Regelungen bzgl. der Zahlungsmodalitäten, des Eigentumsvorbehaltes, zu Lieferzeiten, dem genauen Leistungsumfang (z. B. dem Transport, der Verpackung, die Versicherung betreffend) sowie für andere, für die Geschäftsabwicklung wichtige Bereiche. Schließt er dann Verträge mit Kunden auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, so sind sie (für beide Seiten) bindend“, erläutert Drumann.
Ein Möbelhaus hat z. B. ganz andere Geschäftsabläufe als ein Malerbetrieb. „Da eben kein Unternehmen dem anderen gleicht, nicht mal in derselben Branche, ist es so wichtig, die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu formulieren, besser, sie sich formulieren zu lassen, und sie nicht einfach nur beim Mitbewerber abzuschreiben“, mahnt Bernd Drumann und fügt hinzu: „Selbst wissen, was sie beinhalten, und das auch richtig verstehen, sollte man natürlich auch.“ In der heutigen Zeit gibt es für alle Branchen diverse AGB-Vorlagen zum Download im Internet. „Das ist generell schon mal eine ganz gute Sache, und so herrlich bequem. Aber ich kann nur raten, diese Vorlagen niemals ohne genaue Überprüfung einfach eins zu eins zu übernehmen. Beratung und Unterstützung zu diesem Thema bieten auch Kammern und Berufsverbände, zumeist allerdings nur den Mitgliedsunternehmen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich seine Geschäftsbedingungen individuell von einem Anwalt formulieren lassen. Dieser kennt die aktuelle Rechtslage und haftet für die Rechts- und Abmahnsicherheit der von ihm erstellten Klausel. Die Kosten hierfür sollte man vorab erfragen. Sie liegen in der Regel (netto) im mittleren bis höheren dreistelligen Eurobereich. Das Geld ist dort aber gut angelegt; handelt es sich bei den Geschäftsbedingungen doch um das ‚Fundament‘, auf dem alle Vertragsabschlüsse basieren (sollten).
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