Im Neuen Jahr gibt es auch für Handwerksbetriebe einige Gesetzesänderungen. Das Handwerk-Magazin hat diese für Sie zusammengestellt und erklärt.
Das Microbilanzgesetz beispielsweise entschlackt die Bilanzen von kleinen Betrieben und entlastet diese so deutlich. Auch die Richtlinien in Bezug auf Arbeitnehmerdaten haben sich geändert, und bringen jetzt mehr Klarheit, was der Arbeitgeber darf und was nicht.
Und auch Chefs sind aufgrund der Neuregelung der Restschuldbefreiung nicht mehr erst nach sechs Jahren schuldenfrei, sondern schon nach 3 Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin mindestens ein Viertel der Schulden sowie Verfahrenskosten getilgt sind.
Genauere Informationen und Änderungen finden Sie unter
http://bit.ly/UnWyN5
(Foto: © rupbilder – Fotolia.com)
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