Startseite » Allgemein »

Mangelbegriff, Fassadium und Blower-Door

Allgemein
Mangelbegriff, Fassadium und Blower-Door

Ende September tagten der Ausschuss Technik Werkstoff Umwelt (TWU) und die Sachverständigen-Obleute in Castrop-Rauxel.

Holger Haring, Vorsitzender des TWU, begrüßte insbesondere die neuen Ausschussmitglieder Marcel Stern (Nordrhein), Michael Forster (Saarland) und Rainer Behrens (Sachsen-Anhalt). Als neue Technische Berater stellte Haring Andreas Wachlinger für Bayern, Bernd Michalzik für Westfalen und Peter Schapke für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vor. Verabschiedet wurden Ferdinand Angelkort (Sachverständiger, Rheinland-Pfalz), Karl-Heinz Baumann (Sachverständiger, Saarland) und Karl-Heinz Lichtensteiger (Technischer Berater, Bayern).

Karl-August Siepelmeyer, Präsident des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), stellte die neuen Merkblätter 21 (Wärmedämmverbundsysteme) und 23 (Fugen im Hochbau) vor.
Holger Haring appellierte an die Tagungsteilnehmer, sich mit den neuen ATVen WDVS (DIN 18 345) , Trockenbau (DIN 18 340) und Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18 350) aufmerksam auseinanderzusetzen. Die meisten Veränderungen in der Aufmaßtechnik seien nämlich nicht zum Nachteil für den Maler ausgefallen. Das Malerblatt hat die wichtigsten Änderungen bei der Abrechnung bereits in den Ausgaben 5/2005, 7/2005 und 9/2005 vorgestellt.
Heinrich Bartholemy von der Technischen Informationsstelle informierte über neue Seminare zur Kellersanierung. In den Seminaren, die ab November (Termine siehe Seite 6/7) stattfinden, werden verschiedene Verfahren präsentiert.
Eine gute Nachricht hatte Bartholemy hinsichtlich der Reinigung von Asbestzementoberflächen zu vermelden. So sei das Reinigungssystem „Krake“ der Firma Storch nun ohne Genehmigung zugelassen für alle vertikalen Flächen – einzige Voraussetzung: die Arbeiten wurden sieben Tage vor Beginn angezeigt.
Bartholemy verwies darauf, dass bis zum 31.12.2005 jeder Malerbetrieb ein Explosionsschutzdokument erstellen muss. In diesem Plan, der im Falle einer Explosion bei der Versicherung vorzulegen ist, müssen Bereiche eingezeichnet werden, in denen Explosionsgefahr besteht. Der Hauptverband gibt hierzu Vordrucke heraus, die die Dokumentation erleichtern sollen.
Erwin Brindöpke, Vorsitzender der Sachverständigen-Obleute, warnte die Tagungsteilnehmer davor, Fenster zu beschichten, die in einer Ablaugerei entschichtet wurden. Acryllacke neigten auf diesen Untergründen zu Verfärbungen, Alkydharzlacke könnten auf Grund der Laugenreste verseifen. Ein Beschichtungsschaden sei vorprogrammiert.
Marmorit, Gastgeberin der Herbst-Tagung, präsentierte den wärmebrückenfreien Sockelanschluss mit „Quix“. Anschließend fand eine Führung durch das Fassadium statt.
Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am LG Dortmund, referierte anschaulich und keine Minute langweilig über den Mangelbegriff. „Das kommt darauf an!“ wiederholte er immer wieder – nämlich darauf, was vereinbart worden ist. Das wichtigste sei, richtig, also klar und deutlich, zu vereinbaren. Der Auftragnehmer hafte für einen Mangel ohne Verschulden. Die Funktionstauglichkeit eines Putzes z.B. müsse nicht beeinträchtigt sein. Es genüge schon, dass ein anderer als vereinbart worden war, angebracht wurde, um einen Mangel zu verursachen – selbst wenn das Alternativprodukt besser sei als das vereinbarte!
Dipl.-Ing. Ludger Möllers berichtete über Luft-, Winddichtheit und die Blower-Door-Messung. Die Dichtheit eines Gebäudes sei nicht nur unter Energiesparaspekten notwendig. Vielmehr sei ein undichtes Gebäude durch Zugerscheinungen unbehaglich und es könne durch Tauwasserbildung zu Bauschäden, z.B. zur Schimmelpilzbildung, kommen.
Zum Schluss der Tagung standen Wahlen an. Als Vorsitzender des TWU wurde Holger Haring bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Rainer Becker (Rheinland-Pfalz) und Stefan Ehle (Bayern) gewählt. Als Nachfolger von Erwin Brindöpke, der das Amt des Vorsitzenden der Sachverständigen-Obleute altershalber abgab, wurden ebenfalls Rainer Becker (Vorsitzender) und Stefan Ehle (Stellvertreter) bestimmt.
Susanne Sachsenmaier-Wahl
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 5
Ausgabe
5.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de