Höhere Wertgrenzen sollen die Vergabe-Verfahren erleichtern.
Seit Januar gelten in Bayern höhere Wertgrenzen für kommunale Vergabe-Verfahren. Ziel der Änderung ist, dass Kommunen ihre Bauaufträge flexibler und unbürokratischer vergeben können.
Die Wertgrenzen legen für kommunale Auftraggeber wie Städte, Gemeinden und Zweckverbände fest, nach welcher Vergabeart ein Bauvorhaben ausgeschrieben wird. Durch die Anhebung dieser Grenzen können in Zukunft wesentlich mehr Aufträge beschränkt und freihändig vergeben werden. Das bedeutet, dass geplante Bauprojekte nur noch einem begrenzten Kreis von Auftragnehmern mitgeteilt werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen werden sich reduzieren.
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