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Oberflächengüte von Gipsuntergründen vereinbaren?

Frage des Monats:
Oberflächengüte von Gipsuntergründen vereinbaren?

Oberflächengüte von Gipsuntergründen vereinbaren?
Soll auf vorbereiteten Untergründen wie etwa Gips- platten oder Gipsputzen eine weitere Behandlung erfolgen, muss vom Maler geprüft werden, ob die Qualität der Oberfläche für die geplante Ausführung geeignet ist.

Die Oberflächengüte sollte vom Auftragnehmer auf jeden Fall für die Art der weiteren Behandlung geplant und beschrieben werden. Um sicher zu gehen, dass alle beteiligten Parteien von der zu erwartenden Oberflächengüte ausgehen, sollten die spezifischen Bezeichnungen Q1, Q2, Q3 und Q4 verwendet werden. Begriffe wie „malerfertig, streichfertig, anstrichbereit oder streiflichttauglich“ sind für die Beschreibung der Oberflächenqualität absolut ungeeignet. Bei Gips-putzoberflächen erfolgt zusätzlich die Einteilung in abgezogene, geglättete, abgeriebene oder gefilzte Putzoberflächen. Ist keine hinreichende Angabe der Oberflächengüte gemacht, dann gilt z.B. bei Gipsplatten die Qualitätsstufe Q2 als vereinbart.
Die Verspachtelung bei Gipsplatten bewirkt bei der Qualitätsstufe:
Q1: Keine optischen und dekorativen Anforderungen an die Oberfläche. Jedoch Füllen von Stoßfugen und evtl. das Einlegen von Bewehrungsstreifen sowie das Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigung.
Q2: Die Oberfläche ist für grob strukturierte Wandbekleidungen, wie z.B. Raufasertapete oder grob strukturierte Anstriche, geeignet. Abzeichnungen – insbesondere bei Einwirkung von Streiflicht – sind nicht auszuschließen.
Q3: Die Oberfläche ist für fein strukturierte Wandbekleidungen und Anstriche, wie dekorative Oberputze, Körnung <1 mm, geeignet. Streiflicht und sichtbare Abzeichnungen können jedoch nicht ganz vermieden werden.
Q4: Die Oberfläche ist für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz oder Anstrichbeschichtungen bis zum mittleren Glanz geeignet. Störende Effekte unter Lichteinwirkung werden weitgehend vermieden.
Gipsputzoberflächen umfassen in der Qualitätsstufe:
Q3-abgezogen: Die Oberfläche ist geeignet für Oberputze, Körnung >1 mm, Wandbeläge aus Feinkeramik, großformatige Fliesen und Naturwerkstein.
Q3-geglättet: Die Oberfläche ist geeignet für Oberputze, Körnung <1 mm und fein strukturierte Wandbeläge, wie z.B. Raufaser und matte, fein strukturierte Anstriche bzw. Beschichtungen.
Q3-abgerieben: Die Oberfläche eignet sich für matte, nicht strukturierte, nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen.
Q3-gefilzt: Die Oberfläche eignet sich für matte, nicht strukturierte, nicht gefüllte Anstriche und Beschichtungen.
Je nach Bauvorhaben kann es empfehlenswert sein, eine Musterfläche unter endgültigen Belichtungsbedingungen zu erstellen. Hilfreich sind Merkblätter der Gipsindustrie und BFS – Merkblätter, da hier die Qualitätsstufen und deren Aussehen beschrieben werden.
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