Startseite » Betrieb & Markt »

Bindung an Festpreisgarantie

Betrieb & Markt
Bindung an Festpreisgarantie

Ein Werkvertrag wird gewöhnlich auf Grund einer Leistungsbeschreibung abge-schlossen, die dann auch Grundlage für den Werklohn ist. Es gibt allerdings Vorhaben, die trotzdem etwas unübersichtlich sind. Dann liegt es im Interesse des Auftraggebers eine Festpreisgarantie zu vereinbaren, die für den Auftragnehmer allerdings risikoreich ist. Sie kann zur Folge haben, dass der Auftragnehmer Leistungen erbringen muss, für die er kein zusätzliches Entgelt erhält. Nach dem Urteil des Kammergerichts vom 14.2.2006 – 21 U 5/03 – kann jedoch ein Festpreis für ein bestimmtes Vorhaben wirksam vereinbart werden. Im Vertrag muss nur zum Ausdruck kommen, dass sich im Zusammenhang der Auftragsdurchführung herausstellen könnte, dass die Vertragsgrundlagen nicht vollständig und/oder lückenhaft sein können. Der Auftragnehmer muss dann in dem Zusammenhang erklären, dass möglicherweise entstehende Kosten in dem garantierten Festpreis enthalten sind, insbesondere für nicht absehbare und/oder Zusatzleistungen, die bisher weder bekannt noch ersichtlich, aber erforderlich zur Leistungserbringung sind.

Für den Auftragnehmer ist es dann kaum aussichtsreich, einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu behaupten. Eine Änderung des Vertrages kommt nämlich nur in Betracht, wenn nach der vertraglichen Risikoverteilung einem der beiden das Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist. Daran fehlt es aber, wenn der Auftragnehmer das Risiko bewusst übernommen hat. Dr. Franz Otto
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de