Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist wegen Umgehung des § 7 Handwerksordnung nichtig. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, Az.: 5 AZR 355/08. jlp
Teilen: