Sowohl Schimmelpilz als auch Durchfeuchtung in der Mietwohnung stellen grundsätzlich eine Gesundheitsgefährdung dar und berechtigen den Mieter der Wohnung fristlos zu kündigen. Voraussetzung ist aber, dass der Vermieter diesen Mangel zu vertreten hat. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. ein Baumangel vorliegt. Weiter muss der Fehler erheblich sein. Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn nicht nur ein Raum, sondern die gesamte Wohnung nicht mehr nutzbar ist. (Amtsgericht Köln, Az.: 206 C29/00). jlp
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