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Steuer laby rinth

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Steuer laby rinth

Der Steuerberater kann im Maler- und Stuckateurbetrieb eine wichtige Stütze, aber auch eine Schwachstelle sein. Das Malerblatt gibt Tipps, wie Sie einen Steuerberater erkennen und finden, der seinen Namen als Berater auch verdient.

Bärbel Bosch

Im Jahr 2007 gab es 231 Änderungen in 19 verschiedenen Steuergesetzen, in 2008 immerhin 200 Änderungen in 29 Gesetzen. Thomas Scheld, geschäftsführender Gesellschafter der C.A.T.S.-Soft in Gladenbach, bringt es auf den Punkt: „Es ändert sich so viel im Steuerrecht, da hat ein Unternehmer keine Chance, einen Überblick zu behalten.“ Das Bundesministerium für Finanzen nennt diese jährlichen Änderungen übrigens Verbesserungen. Leider verliert jeder, egal ob Unternehmer oder Privatmensch, bei dieser Masse an Reformen schnell den Überblick und kann gar nicht erkennen, ob für ihn persönlich Verbesserungen eintreten werden, und wenn, was er dafür tun muss. Für jeden Maler- und Stuckateurbetrieb empfiehlt sich daher der Einsatz eines Steuerberaters. Leider haben aber die meisten Betriebe tatsächlich eher einen Buchhalter, der sich Steuerberater nennt. Der wickelt zwar die Steuererklärung ab und kümmert sich um die Lohnabrechnung, doch beratend wird er selten tätig.
Klaus Steinseifer, Bankkaufmann, Malermeister, Referent, Berater und Moderator im Handwerk, erklärt, er habe alle Tricks und Tipps in Sachen Steuerangelegenheiten seinen Steuerberatern selbst vorgeschlagen und kennt trotz seiner langen Erfahrungen im Handwerk nur wenige gute Steuerberater. Sein Urteil über Steuerberater ist auch dementsprechend hart: „Die meisten Steuerberater füllen Formulare aus, machen die Buchhaltung sowie Steuererklärung. Ich musste meinen Steuerberatern vorgeben, was ich von ihnen erwarte.“
Thomas Grötz, Geschäftsführer des Malerbetriebs Grötz in Ulmen, dagegen ist mit seinem Steuerberater hochzufrieden: „Wir haben nicht nur einen Steuerverwalter, sondern auch einen Berater.“ Und er hat gleich doppeltes Glück, er musste nicht nach einem Steuerberater suchen, sondern übernahm ihn wie auch den Betrieb vom Vater. Thomas Grötz weiß somit nur aus Erzählungen, was so alles schief laufen kann bei der Steuerberatung. Aber was sollte ein Steuerberater denn nun wirklich leisten?
Die Erwartungen – Pflicht
Die Grundaufgabe des Steuerberaters beinhaltet tatsächlich, für eine ordentliche Buchführung zu sorgen. Darüber hinaus soll er darauf achten, wo seine Mandanten Steuern sparen können. Grundlage für jegliche Beratung ist die Analyse des Unternehmens. Darüber hinaus wäre auch eine betriebswirtschaftliche Beratung wichtig, die sich ja aus der Analyse des Betriebes ergibt. Dazu gehört, mit den Klienten die Unternehmensnachfolge zu klären, aber auch beim Rating (Rating-Analysten beurteilen die Bonität von Unternehmen. Die ist ein wichtiges Kriterium für Banken, um Kredite zu vergeben.) oder bei Finanzierungsfragen zu helfen. Ein guter Fachmann verweist, falls er selbst nicht weiter weiß, auf die Notwendigkeit einer weiteren, externen Beratung oder vermittelt diese sogar.
Die Aufgaben des Steuerberaters sind gesetzlich festgelegt, gemäß §33 Steuerberatungsgesetz sind dies die Vorbehaltungsaufgaben:
  • Mandanten in Steuersachen zu beraten und zu vertreten.
  • Steuerangelegenheiten des Mandanten zu bearbeiten und bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten Hilfe zu leisten.
  • Bei Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten steuerlicher Art Hilfe zu leisten.
  • Bilanzen aufzustellen und diese steuerrechtlich zu beurteilen.
  • Den Mandanten bei der Buchführungspflicht zur Seite stehen.
Die Erwartungen – Kür
Der Malermeister weiß oft gar nicht, welche Fragen er seinem Steuerberater stellen muss. Dies ist hinsichtlich der Gesetzesmenge und der jährlichen Änderungen kein Wunder. Woher soll er denn zum Beispiel wissen, dass er fragen müsste, ob sein Unternehmen als GmbH eingetragen werden soll? Das ist zum Beispiel eine Frage, die der Malermeister aufgrund der Unternehmenssteuerreform 2008 (siehe Kasten PRAXISPLUS Seite 55) stellen sollte. Der Steuerberater muss Hilfestellung leisten und den Malermeister mit Fragen und Anweisungen durch solche Steuerlabyrinthe führen. Dies sollte spätestens beim mindestens jährlichen Abschluss- bzw. Vorgespräch geschehen. Hat der Berater durch seine permanente Analyse und die Gespräche einen guten Überblick über den Betrieb, kennt er die Antworten auf wichtige Fragen schon.
Das i-Tüpfelchen
Der Steuerberater hat eine Fortbildungspflicht und ist dementsprechend über die Reformen und Neuerungen durch das Jahressteuergesetz informiert. Auch über das Jahr gibt es immer wieder Veränderungen, wie etwa an der Diskussion um die Kürzung der Pendlerpauschale zu erkennen ist. Ab 2007 wird die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag nur noch beginnend ab dem 21. Kilometer gezahlt, diese Entscheidung führte zu Protesten und wurde vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig bezeichnet. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesverfassungsgericht und wird nicht vor Ende 2008 erwartet.
Der Steuerberater sollte seinen Mandanten über solche Nachrichten auf dem Laufenden halten. Die Kanzlei Franz Longin mit Sitz in Stuttgart und Bitterfeld-Wolfen verschickt zu diesem Zweck monatlich einen Steuerbrief an seine Mandanten. In diesen Briefen wird auf wichtige Gesetze, aber auch Termine hingewiesen. Bei solchen Mailingaktionen merkt der Klient vielleicht erst, dass er eine persönliche Beratung benötigt, etwa weil ihm ein Termin anbrennt. Der Brief enthält so grundsätzliche Dinge, dass diese auch gut als Checkliste in einem Ordner abgelegt werden können.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Eine höhere Vergütung, als sie sich aus der StBGebV ergibt, kann der Steuerberater nur fordern, wenn dies schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde (§ 6 Abs. 1 StBGebV). Die konkrete Höhe einer Gebühr ergibt sich aus dem Gegenstandswert der Tätigkeit und der Anwendung eines Zehntelsatzes für diese Tätigkeit. Eines muss klar sein, ein guter Steuerberater ist Gold wert und ein Unternehmer muss bereit sein, für die Beratung zu zahlen.
Woher kommt der gute Mann
Bei der Suche nach dem passenden Steuerberater braucht es Zeit. Dazu gehört es, Bekannte zu fragen, sich umzuhören, auch Gespräche mit verschiedenen Beratern zu führen. Auch Handwerkskammern, Innungen können in die Suche einbezogen werden. Es lohnt sich immer, überall nachzufragen. „Der Handwerker muss auch Kopfwerker sein“, resümiert Thomas Scheld. Einige Dinge darf der Unternehmer nie ganz aus der Hand geben, einen Überblick über seine Finanzen sollte er immer haben. „Wenn der Berater sagt, bringen Sie Ihren Schuhkarton mit, ich erledige das dann schon, bleiben Sie lieber zuhause.“

„Schattenboxer“

Franz Longin, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand aus Stuttgart, erläutert, was ein Maler von seinem Steuer- berater erwarten kann.
Haben Sie viele Handwerksbetriebe als Mandanten? Schon, es sind etwa 30 Betriebe, viele größere, meistens in der Rechtsform der GmbH aus nützlichen steuerlichen Gründen. Dieses wird auch in Zukunft so bleiben.
Damit sprechen Sie auch aktuell die Unternehmenssteuerreform 2008 an. Können Sie dazu ein paar Sätze sagen? Die Unternehmenssteuerreform bevorzugt die Kapitalgesellschaften. Die GmbHs sind bevorzugt, weil sie ertragreich sind und im Betriebskapital Reserven ansammeln können. Das ist wie eine kleine Sparkasse auf die Zukunft. Wenn man das Gesparte persönlich, also als Privatperson, entnimmt, dann ist die Steuer acht bis zehn Prozent teurer.
Das heißt für einen Maler mit wenig Umsatz ist die Form der GmbH nicht relevant? Man muss das rechnen. Nicht etwa, dass man bei einem Zwei- bis Drei-Personen-Betrieb mehr juristischen und organisatorischen Aufwand betreibt, als dann an Steuer- ersparnis herauskommt.
Wie ist der normale Ablauf, wenn ein Maler oder Stuckateur zu Ihnen kommt, um Sie als Steuerberater zu gewinnen? Es wird eine familiäre und eine betriebliche Bestandsaufnahme gemacht. Die familiäre ist sehr wichtig, denn wenn man die familiären Verhältnisse im Betrieb nicht kennt, kann man Informationen nicht richtig wahrnehmen und daraus seine Schlüsse ziehen. Das ist die allgemeine Bestandsaufnahme. Dann schaut man auf das Unternehmen, auf den Jahresplan, frühere Jahresabschlüsse. Wie viel Umsatzvolumen gibt es, wie viele Arbeitnehmer werden beschäftigt. Werden diese effektiv eingesetzt. Da wird gewissermaßen gleich der Puls ertastet. Nur so kann sich ja derjenige, der den Steuerberater aufsucht, ein Bild machen, wie aufmerksam und wie erfahren derjenige ist, an den er die Fragen stellt. Wir analysieren den Betrieb. In der weiteren Bestandsaufnahme hinterfragen wir, womit er sein Geschäft macht. Wo liegen seine Schwerpunkte, wovon erhält er sein Kapital, seine Immobilie und auch das Vorratsvermögen.
Viele Unternehmer wissen nicht, welche Fragen gestellt werden müssen. Wie leisten Sie da Hilfestellung? Die Fragen sind das Wenigste. Das Gespräch wird gewissermaßen durchgeführt wie bei einem Gründungs-Check und dann werden Lösungen aufgezeigt. Zum Beispiel wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen erfolgen sollen. Das ist sehr wichtig. Da muss Disziplin, auch von Seiten des Unternehmers, vorhanden sein. Der Berater ist nur so gut, wie die Reflexion durch den Betrieb erfolgt.
Wie viel muss der Maler für eine Beratung investieren? Das Erstgespräch wird in der Regel nicht berechnet, da hat er ja noch keinen Auftrag erteilt. Dann kommt es drauf an. Zum Beispiel wie die Buchhaltung aussieht: Je besser das Material aufbereitet ist, desto geringer sind die Aufwändungen. Eine wirtschaftliche Beratung ist schwer zu verkaufen.
Was ist in 2008 wichtig für den Handwerker? Wir beraten in diesen Wochen insbesondere Vermögens- und Erbschaftssteuerangelegenheiten.
Warum? Weil wir vor einem Kulturbruch stehen. Der Staat nimmt Steuern spätestens dann, wenn jemand Vermögen hat und stirbt. Das ist unmoralisch und durch nichts begründet. Das Vermögen ist x-mal besteuert worden, es kommt keine neue Leistung zustande. Das Streben nach Einnahmen hat den Staat voll im Griff. Die Beratung muss sich darauf einstellen. Das vorhandene Vermögen basiert nicht nur auf den laufenden Gewinnen. Es gibt auch Vermögen, das sich über Generationen aufgebaut hat. Dieses kommt in jedem Erbfall zur Versteuerung.
Das ist vermutlich auch wichtig bei der Betriebsübergabe? Nicht nur bei der Übergabe des Betriebs, sondern auch bei Übergabe der betrieblichen Immobilie. Dann muss entschieden werden, ob nach dem alten Recht zu Bedarfswerten oder nach dem neuen Recht zu Verkehrswerten übergeben werden soll. Das macht eine Differenz von etwa einem Drittel aus. Das ist schon sehr gravierend. Es werden immer mehr Abgaben für den Steuerzahler – und zwar extrem mehr. Die ganze Schattenboxerei um die Betriebsübergaben wird nur bürokratische Lösungen haben, die unbefriedigend bleiben werden.
Wie machen Sie Ihre Mandanten auf solche Themen aufmerksam? Wir machen das in unseren Jahresabschlussgesprächen und in unseren eigenen monatlichen Rundschreiben – da werden solche Themen getrommelt. Wir wollen Berater sein, wir wollen nicht Buchhalter sein. Wir machen Buchhaltung nur, weil dies zur Ermittlung der Grundlagen und zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten erforderlich ist.
Was machen Sie, wenn Sie selbst mal nicht weiter wissen? Man darf sich nicht scheuen, sich mit Kollegen auszutauschen. Wir haben hier in der Kammer Stuttgart Arbeitsgemeinschaften, bei denen wir uns austauschen. Dieser Austausch ist das A und O. Netzwerke sind das Thema des Tages. Wir kontaktieren bei Bedarf auch Innungen und Kammern.
Was empfehlen Sie einem Maler, wie er einen guten Steuerberater finden kann? Einfach bei Kollegen fragen. Da bestehen allerdings oft Hemmungen. Dann soll der Maler eben einen Elektriker fragen oder eine andere Handwerksprofession. Die Unterschiede sind doch gar nicht da, was den Steuerberater-Bereich anbelangt. Ansonsten kann man bei den Kammern anfragen, zum Beispiel bei unserer Steuerkammer. Die hat einen Online-Auftritt, da ist ein Angebot an Steuerberatern vorhanden. Nur ist das dann etwas unpersönlich. Diese Auswahl sollte ergänzt werden. Gestik, Mimik – die Persönlichkeit spielt eine große Rolle. Das kann über das Internet nicht erfahren werden. Dazu bedarf es des persönlichen Gesprächs.
Was wünschen Sie sich von Ihren Mandanten? Reden! Reden – nichts anderes als reden und fragen. Wir wissen eine Antwort darauf. Es kann nichts von alleine kommen, der Mandant muss mit uns sprechen.

PraxisPlus
Unternehmenssteuerreform 2008
Die nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften sinkt ab 2008 von 38,6 auf 29,8 Prozent. Personenunternehmen (Personengesellschaften und Einzelunternehmen) werden durch einen niedrigeren Steuersatz auf einbehaltene Gewinne entlastet. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft.
Beim Gesetzesentwurf des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (ErbStRG), welcher das Bundeskabinett im Dezember 2007 verabschiedet hat, geht es um die Bewertung (nach Bedarfswert (alt) oder Verkehrswert (neu)) von Unternehmen. Hier bleiben aber noch viele Fragen ungeklärt, deshalb der Verweis auf:

kompakt
Der Steuerberater ist für den Maler- und Stuckateurbetrieb unerlässlich, da ein Unternehmer aufgrund der jährlichen Steueränderungen leicht den Überblick verliert. Er sollte darauf achten, dass der Steuerberater nicht nur die Buchhaltung des Betriebes macht, sondern auch beratend tätig wird. Allerdings muss der Maler und Stuckateur auch bereit sein, in diese Beratungsleistung zu investieren.
Die Bundessteuerberaterkammer und der Zentralverband des Deutschen Handwerks haben eine Broschüre „Steuerberatung für das Handwerk“ herausgegeben. Sie informiert über das Leistungsspektrum des Steuerberaters und die dafür jeweils anfallenden Gebühren. Bestellen kann der Unternehmer das Heft für 0,95 Euro zzgl. MwSt., Porto und Verpackung bei:
DWS-Verlag
Tel.: (030) 2888566
Fax: (030) 28885670
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