Die Befestigung von Visitenkarten mit Werbeaufdruck zu gewerblichen Zwecken an parkenden Autors ist eine erlaubnispflichtige Sondernutzung. Dies bedeutet, dass derjenige, der ohne Erlaubnis solche Handzettel oder Visitenkarten verteilt, ein Bußgeld (hier: 200 Euro) riskiert. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Az.: IV-4 RB 25/10. jlp
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