Startseite » Betrieb & Markt »

Wohnungsrenovierung in bunten Farben

Betrieb & Markt
Wohnungsrenovierung in bunten Farben

Nachdem der Vermieter den Mietvertrag bereits nach fünf Monaten wegen Zahlungsverzugs gekündigt hatte, führte der Mieter eine Renovierung der Wohnung durch, obgleich er auf Grund der vertraglichen Vereinbarung dazu nicht verpflichtet war. Der Mieter wählte dann aber eine Ausführungsart, die den Zustand der Räume verschlechterte. Wer jedoch Arbeiten außerhalb seines Pflichtenkreises vornimmt, hat sie als Nebenpflicht so zu erledigen, dass der Vertragspartner keinen Schaden erleidet. Handelt der Mieter schuldhaft, steht dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu.

In dem konkreten Fall hatte der Mieter die Wände eines Zimmers gelb gestrichen und großflächig mit einem zweifarbig braunen Muster versehen. Grundsätzlich ist der Mieter in der geschmacklichen Ausgestaltung allerdings weitgehend frei. Er darf dabei aber nicht die Grenzen des normalen Geschmacks in einer Weise überschreiten, dass eine Neuvermietung der Räume in dem beschaffenen Zustand praktisch unmöglich ist. Durch diese Pflichtverletzung entstand die Notwendigkeit der Durchführung von Schönheitsreparaturen vor einer Neuvermietung.
In einem weiteren Raum hatte der Mieter die Wände in einem kräftigen Blau gestrichen, was auch nicht hinnehmbar war, wie ebenso der rote Anstrich in einem dritten Raum. Weiter hatte der Mieter auf dem Flur ein kräftiges Rot, Gelb und Grün verwendet.
Nach dem Urteil des Kammergerichts vom 9.6.2005 – 8 U 211/04 – stand dem Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu. Dr. Franz Otto
Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de