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Politik schließt mit 100-Prozent-Haftungsgarantie für KfW-Kreditprogramm Mittelstandslücke

Corona-Krise
Staatsgarantie für Unternehmen

Staatsgarantie für Unternehmen
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Foto: Boris Trenkel

Zu den am Montag von den Bundesministern für Wirtschaft sowie für Finanzen dargelegten Eckpunkte eines neuen, hundertprozentig von der Bundesregierung abgesicherten KfW-Programms erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Das nun vorgesehene befristete KfW-Programm mit einer hundertprozentigen Staatsgarantie für Unternehmen ab 10 Beschäftigten ist ein ganz entscheidender und wichtiger Baustein zur Krisenbewältigung und schließt substanziell die bisherige Mittelstandslücke bei den Corona-Hilfen. Es ist ein weiterer Beleg für die tatkräftige und an den krisenspezifischen Erfordernissen der Unternehmen ausgerichtete Hilfe durch die Bundesregierung. Dafür gilt ihr der ausdrückliche Dank des Handwerks. Respekt und Anerkennung gebühren Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz dafür, dass sie ihren Ansatz einer hundertprozentigen Staatsgarantie gegenüber der EU-Kommission so energisch und zielführend verfolgt haben. Durch die nun bestehende hundertprozentige Staatsgarantie können die so dringend benötigten Liquiditätsmittel ohne aufwändige Kredit- und Risikoprüfung seitens der Hausbanken ausgereicht werden. Das verschlankt den Beantragungsweg und erhöht die Geschwindigkeit, mit der die nötigen Mittel an die Unternehmen weitergeleitet werden.

Um die Mittelstandsfinanzierung sicherzustellen ist es jedoch erforderlich, dass auch für die Bürgschaftsbanken eine solche hundertprozentige Staatsgarantie Anwendung findet. Auch die Bürgschaftsbanken müssen zügig in die Lage versetzt werden, ihre einschlägigen Angebote, die für die unterschiedlichsten Finanzierungsmodelle bis hin zum Leasing genutzt werden können, basierend auf einer hundertprozentigen Staatsgarantie ausbauen zu können. Hier stehen gerade auch die Bundesländer als Rückbürgen in der Pflicht.“

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