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Teppichboden reduziert Trittschall

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Teppichboden reduziert Trittschall

Die Eigentümer einer Wohnung hatten wegen Schallimmissionen aus der über ihnen liegenden Wohneinheit geklagt. Deren Eigentümer wiederum hatten den in der Wohnung befindlichen Teppichboden in mehreren Zimmern gegen Parkettfußboden ausgetauscht und verschlechterten dadurch den zuvor bestehenden Trittschallschutz erheblich. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens hatte das Amtsgericht Düsseldorf die Verursacher des Trittschalls dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Trittschall in der darunter liegenden Wohnung den in diesem Verfahren einschlägigen Grenzwert von 63 dB nicht überschreitet. Durch den Austausch des Bodenbelags, so die Begründung, sei die Trittschallbelastung deutlich über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß gestiegen.

Dieses Urteil wurde schließlich in dritter Instanz auch durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2007, I-3 Wx 115/07). Wie der eingesetzte Sachverständige unangegriffen ermittelt hat, kann der geforderte Normtrittschallpegel von 63 dB unter anderem durch die Einbringung eines guten trittschallverbessernden Teppichbodens erfüllt werden.
Einen ähnlichen Fall hatte Mitte letzten Jahres das Landgericht Lübeck zu entscheiden. Wohnungseigentümer, die Teppichboden aus der Wohnung entfernen und durch Glattbeläge wie Laminat oder Steinfliesen ersetzen, müssen mit erhöhtem Trittschall nicht nur in der eigenen Wohnung rechnen. Fühlt sich der Eigentümer oder Mieter der darunter liegenden Wohnung durch den Trittschall belästigt, kann dieser von dem Verursacher geeignete Schallschutzmaßnahmen verlangen. Die Beschwerde des beklagten Verursachers wurde umgehend durch das Oberlandesgericht Schleswig abgewiesen (OLG Schleswig, Beschluss vom 8.8.2007, Aktenzeichen 2W 33/07).
Mit Teppichboden, das ist vielfach durch Studien und Tests belegt, lässt sich der Trittschall um nahezu 90 Prozent verringern. Die Schallabsorption von Teppichboden wirkt sich auch positiv auf das akustische Raumklima aus, da der Bodenbelag den von Wänden und Möbeln zurückgeworfenen Schall schluckt.
Die Urteile sind im ausführlichen Wortlaut zu beziehen:
Justizministerium NRW, erhältlich unter www.nrwe.de
Rechtsdatenbank des Landes NRW
Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein, erhältlich unter http://Irsh.juris.de
Quelle: ETG Europäische Teppich-Gemeinschaft e.V.
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