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Frische Luft tut gut Zulassung für Bodenbeschichtungen

Technik
Frische Luft tut gut Zulassung für Bodenbeschichtungen

Seit März 2009 gilt die DIBt-Zulassungspflicht für Bodenbeschichtungen in Aufenthaltsräumen – Räume in öffentlichen

Gebäuden (z.B. Schulen, Kindergärten), Verkaufsräume, Gaststätten und Versammlungsräume. Sie besagt: Die Planung und Ausführung von Bodenbeschichtungen in Aufenthaltsräumen darf nach den Landesbauordnungen nur noch mit AgBB-konformen-Systemen und allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung erfolgen. Remmers erhielt bereits im August 2009 für die Systeme Epoxy BS 2000/BS 3000 in sechs Varianten die begehrte DIBt-Zulassung für Bodenbeschichtungen in Aufenthaltsräumen. Seit Juli 2010 verfügt Remmers weiterhin als einziger Hersteller über ein zugelassenes emissionsfreies PUR-System. Es ist die Beschichtung PUR Uni Color mit und ohne Flocken plus Versiegelung mit PUR Aqua Top 2K M. Remmers ist bereits seit 10 Jahren mit fast allen seinen Bodenschutzprodukten AgBB-konform.
Remmers
Tel.: (05432) 83-0/Fax: -708
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