Im Rahmen der Europäischen Biozidzulassung BPD (Biocidal Product Directive) haben nun alle Holzschutzmittel auf Basis des Wirkstoffes Dichlofluanid Anwendungsbeschränkungen. Ab sofort sind diese Holzschutzmittel nur noch für den kleinflächigen Einsatz auf Holzfenstern und -türen sowie mit einem zweifachen Dichlofluanid-freien Schlussanstrich zugelassen. Die Remmers Baustofftechnik hat in diesem Zuge die Bläueschutzimprägnierung Aidol Grund/Bläuesperre vom Markt genommen und durch den neuen Aidol Holzschutz-Grund ersetzt. Aidol Holzschutz-Grund wird für nicht resistente Nadelhölzer im Außenbereich und als geruchsarme Grundierung unter lasierenden und deckenden Anstrichen eingesetzt. Dort sorgt es für eine gute Haftung der nachfolgenden Anstriche, macht das Holz quellbeständig und wirkt feuchtigkeitsregulierend. Das Produkt basiert auf fungiziden Biozid-Wirkstoffen und ist frei von Dichlofluanid. Es dient zum vorbeugenden Schutz von Hölzern im Außenbereich vor Bläue. Anders als die Aidol Grund/Bläuesperre wirkt Aidol Holzschutz-Grund zusätzlich vorbeugend gegen holzzerstörende Pilze und Fäulnis. Aidol HK-Lasur und Aidol Holzschutz-Creme sind nicht von den Beschränkungen betroffen.
Remmers
Tel.: (05432) 83-0/Fax: -708
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