Laut Professor Doktor Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, wird das deutsche Handwerk ein Opfer der Erbschaftssteuerreform. Im neuen Gesetzesentwurf werden statt versprochener Erleichterung bei Betriebsfortführung im Gegenteil zum Beispiel folgende Hürden aufgebaut:
- In Zukunft ist der Erbschafts- und Schenkungssteuer stets der volle Verkehrswert zugrunde zu legen.
- 15 Jahre lang darf das Unternehmen das Betriebsvermögen nicht um ein einziges Prozent schmälern, sonst wird der volle Erbschafts-/ Schenkungssteuersatz fällig, sogar im Falle der Insolvenz.
- Zehn Jahre lang muss eine Lohnsumme von 70 Prozent erhalten werden.
Klaus Michael Groll kritisiert, dass die Bürokratie überhand- nimmt. 15 Jahre müsste ein Betrieb penibel durchleuchtet werden. Da kann es geschehen, dass dem Unternehmen 25 Jahre nach dem Erbfall und nach Durchführung eines Finanzgerichtsprozesses über zwei Instanzen ein rechtskräftiger Erbschaftssteuerbescheid auf den Tisch flattert. Zu dem Zeitpunkt sitzt oft schon die übernächste Generation im Betrieb.
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