Die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bleibt nun dauerhaft bei 500.000 Euro. Das bedeutet, dass Unternehmen, die unter dieser Marke liegen, ihre Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang bezahlen müssen und nicht schon bei Rechnungsstellung. Letzteres hatte sich in der Vergangenheit immer wieder als problematisch für die Betriebe erwiesen. Vor allem im Fall von öffentlichen Auftraggebern, die nach Umfragen in der Regel erst 30 bis 90 Tage nach Leistungserbringung zahlen. Denn dann mussten die Unternehmen für zwei bis drei Monate faktisch zinslose Kredite ans Finanzamt gewähren. Das minderte bislang die Liquidität vieler Betriebe erheblich.
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