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Was bedeuten die Kennzeichnungen auf Verpackungen?

Frage des Monats:
Was bedeuten die Kennzeichnungen auf Verpackungen?

Was bedeuten die Kennzeichnungen auf Verpackungen?
Die Vielzahl der Kennzeichnungen bei Bauprodukten ist oftmals keine wirkliche Entscheidungshilfe, denn der Verarbeiter bzw. Verbraucher weiß häufig nicht, was sich hinter diesen Zeichen verbirgt. Welche Informationen liefern also CE- oder Ü-Zeichen?

Innerhalb der EU-Staaten gilt die Verordnung (EU) 305/2011. Diese beschreibt die Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten. „Bauprodukt ist jedes Produkt, das hergestellt und in Verkehr gebracht wird, dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut wird, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.“ Es geht dabei nicht nur um die bauliche Qualität, sondern zunehmend um die ökologischen und gesundheitlichen Aspekte. Die zu bewertenden Anforderungen sind in harmonisierten europäischen Normen beschrieben. Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Leistungserklärung erstellt und das Bauprodukt mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Dadurch gibt der Hersteller an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit dessen erklärter Leistung übernimmt. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden führen soweit erforderlich Produktkontrollen in Abhängigkeit von regionalen Märkten, auch in Kooperation mit den Marktüberwachungsbehörden anderer EU-Mitgliedsstaaten, durch.
In Deutschland veröffentlicht zusätzlich das DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) die „Bauregelliste“. Nur Bauprodukte, die in der Bauregelliste bekannt gemacht werden und den technischen Regeln entsprechen, dürfen in den Verkehr gebracht werden. Es ist dabei festgelegt, ob ein Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) benötigt wird.
Diese Anforderungen umfassten: Produkterstprüfung durch eine anerkannte Zertifizierungs- und Überwachungsstelle, Überwachungsvertrag, Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle, Erstellung des Übereinstimmungszertifikates nach Landesbauordnungen, Produktkennzeichnung mit dem Ü-Zeichen und Dokumentation in Überwachungsberichten. In der Bauregelliste wird auch festgelegt, ob zum CE-Zeichen zusätzlich ein Ü-Zeichen geführt werden muss.
Beispiele
Die „ZERO Ölwannenbeschichtung“ mit AbZ nach Bauregelliste führt ein Ü-Zeichen. Das WDV-System „ZEROTHERM PolystyrolSystem K“ mit Europäischer Technischer Zulassung und AbZ nach Bauregelliste führt ein CE- sowie ein Ü-Zeichen. Die Bauregelliste kann unter www.dibt.de eingesehen werden.
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