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Teil 9: Kostenmanagement

Erfolgsfaktoren im Malerhandwerk
Teil 9: Kostenmanagement

Sind 40,00 Euro als Stundenverrechnungssatz für eine Rapportstunde ein guter Preis? Wie häufig lautet die richtige Antwort: „Es kommt darauf an.“ Ein Beispiel soll verdeutlichen, worauf es ankommt: Ein Betrieb mit 6 Gesellen und 2 Lehrlingen konnte im Jahr 2005 für eine Gesellenstunde 40,00 Euro netto erzielen. Weil dies als guter Verrechnungspreis galt, hat der Meister möglichst viele Aufträge über Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Trotzdem erzielte der Betrieb am Jahresende kaum einen bilanziellen Gewinn, so dass nach Abzug des Unternehmerlohns sogar ein Verlust zu verzeichnen war. Für die übrigen kalkulatorischen Kosten bestand überhaupt keine Deckung. Bei der Analyse des Betriebes wurde eine differenzierte kalkulatorische Auswertung vorgenommen. Diese ergab unter anderem einen Gemeinkostensatz von 225 Prozent. Der Durchschnittslohn betrug 13,25 Euro je Stunde, so dass in diesem Malerbetrieb mindestens Kosten von 43,00 Euro je Stunde entstanden sind. Beim Einsatz von „Spitzenverdienern“ sind sogar Lohnkosten von 46,00 Euro je Stunde angefallen. Bis zur Betriebs- und Kostenanalyse war dem Unternehmer nicht bewusst, dass er pro Rapportstunde mindestens 3,00 Euro „draufgelegt“ hatte.
Kurzfristige Maßnahmen
Kurzfristige Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Ertragssituation:
  • Bei Kostenstrukturen, bei denen die Kosten je Stunde durch die Erlöse auf Rapportbasis nicht abgedeckt werden können, sind Stundenlohnarbeiten möglichst zu vermeiden. Stattdessen sind Einheitspreise und Pauschalen zu vereinbaren. Folgendes Beispiel zeigt die Möglichkeit von Pauschalangeboten: Pos. 1: Wandflächen Esszimmer Latexanstrich, fein gerollt mit xyz, inklusive Spachtelung und Ausbesserung von partiellen Unebenheiten pauschal 298,00 Euro. Derartige Positionen haben übrigens den Vorteil, dass Angebote nicht ohne Kenntnis des Objektes von einem zweiten Betrieb kalkuliert werden können und der Kunde genau weiß, welche Kosten auf ihn zukommen. Dort wo die Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten unumgänglich ist, kann ein pauschaler Zuschlag von 20 –30 Prozent für Material zu den Lohnkosten vereinbart werden.
  • Dort wo es möglich ist, sind bei Stundenlohnarbeiten Lehrlinge oder Helfer bzw. Zeitarbeitnehmer einzusetzen, weil diese günstiger sind.
  • Subunternehmereinsatz für zusätzliches Auftragsvolumen: Durch den Einsatz von Nachunternehmern können Kosten reduziert werden.
Mittelfristige Maßnahmen
Mittel- und langfristige Maßnahmen zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Ertragsituation: Um langfristig hohe Gemeinkostensätze zu reduzieren, sind alle wichtigen Gemeinkostenarten im Unternehmen zu analysieren. Dabei wird man häufig auf „eingefahrene“ Strukturen stoßen, die vom Unternehmer bzw. den Führungskräften als bewährt betrachtet werden. Hier ist unternehmerischer Mut und Entscheidungskraft gefordert. Allerdings wird sich eine bestimmte „Kostengrenze“ nicht unterschreiten lassen, will man den Erfolg insgesamt nicht in Frage stellen. Nachfolgend einige Ansatzpunkte zur Kostenreduzierung:
  • Versicherungspolicen: Es gibt bestimmte Versicherungen, die ein Handwerker unbedingt benötigt und andere, über deren Notwendigkeit man nachdenken kann. Häufig können durch Vergleichsangebote Kosten gespart werden, und sei es nur dadurch, dass der eigene Versicherungsagent gezwungen wird, bestehende Policen günstiger anzubieten. Vorsicht ist allerdings bei der betrieblichen Haftpflichtversicherung geboten. Es muss eine ausreichende Deckungssumme vereinbart werden (Schadensfälle mit Folgekosten von einer Million Euro z. B. durch Produktionsausfall sind schnell überschritten) und es sollten möglichst keine Ausschlussklauseln im Vertrag enthalten sein.
  • F uhrparkkosten: Weil die Fuhrparkkosten nach Untersuchungen des Instituts für Betriebsberatung zwischen 15 und 20 Gemeinkostenprozente ausmachen, lohnt es sich auch darüber nachzudenken. In manchen Fällen ist es auch günstiger, die Mitarbeiter privat auf die Baustelle fahren zu lassen und Kilometergeld zu bezahlen.
  • Lager- und Transportkosten: In vielen Betrieben funktioniert die Direktlieferung des Materials auf die Baustelle bereits hervorragend. Dies spart nicht nur Lagerkosten, sondern auch Kosten für den Materialtransport. Kurierdienste, ja selbst gelegentliche Taxifahrten sind auf Dauer günstiger als die Vorhaltung eines Fahrzeuges.
  • Energie sparen: Die Stromkosten steigen und die Heizenergie wird teurer. Zwar sind das nicht die wesentlichen Kosten eines Malerbetriebes, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Es ist ja inzwischen in aller Munde, dass der Stand-by-Betrieb von Elektrogeräten ein Stromfresser sein kann. Durch Mehrfachsteckdosenleisten mit Schalter lassen sich abends gleich mehrere Bürogeräte vom Netz nehmen. Auch der Einsatz von Powersafern lohnt sich. Sie schalten angeschlossene Geräte nach einigen Minuten ab und per Tastendruck wieder ein (vgl. www.powersafer.de).
  • Personalkosten senken: Ansätze zur Personalkostensenkung sind beispielsweise die Jahressondervergütung und die vermögenswirksamen Leistungen. Gerade die Höhe der Jahressondervergütung kann mit bestimmten „Leistungen“ verbunden werden. So ist der ausgezahlte Betrag in manchen Betrieben abhängig von den jährlich geleisteten produktiven Stunden oder der Anzahl der Krankheitstage.1)
Gemeinkostensatz
Erhöhung der Jahresarbeitszeit: Ein hervorragendes Instrument zur Kostenreduktion sind Arbeitszeitkonten. Nach § 9 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer (RTV) können jährlich bis zu 170 Stunden je Arbeitnehmer zuschlagsfrei angesammelt werden. Dies sollte unbedingt genutzt werden, um die Jahresarbeitszeit zu erhöhen. Bei Betrieben, die ihre Jahresarbeitszeit durch Kündigung wegen schlechter Witterung nach § 46 RTV oder anderweitigen Freistellungen in der „kalten“ Jahreszeit reduzieren, hat dies Konsequenzen für die Kostenstruktur.
Das Beispiel in der Tabelle zeigt die Auswirkungen eines Arbeitzeitkontos auf den Gemeinkostensatz (bei 144 Gutstunden).
In dem Beispiel kann der Gemeinkostensatz allein durch ein Arbeitszeitkonto um etwa 7,0 Prozent gesenkt werden kann. Aufgrund der zusätzlichen produktiven Stunden reduzieren sich die Fixkosten je Stunde und damit der Gemeinkostensatz. Bei gleichbleibenden variablen Kosten je Stunde ergibt sich so ein geringerer Stundenverrechnungssatz und die Wettbewerbsfähigkeit steigt.
Weil das Thema unproduktive Zeiten gerade im Handwerk von besonderer Bedeutung ist, lohnt es sich, darüber intensiver nachzudenken. Dazu mehr in den nächsten Folgen.

1)Der Tarifvertrag zur Jahressondervergütung ist nicht allgemeinverbindlich. Eine volle Wirksamkeit besteht aber dann, wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist, seine Geltung im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder ein „Gewohnheitsrecht“ besteht.


Eberhard Schilling, Akademie für Betriebsmanagement und Meisterschule in Stuttgart

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