Seit Anfang des Jahres liegen die Arbeitsplatzgrenzwerte für Feinstaub bei 1,25 mg/m³. Bereits im Jahr 2015 erfolgte die Bekanntgabe eines „Beurteilungsmaßstabes“ für Quarzfeinstaub von 0,05 mg/m³ der bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen heranzuziehen ist. Die Einhaltung beider Werte stellt eine Herausforderung für die meisten Baugewerke dar.
Als eine kritische Tätigkeit gilt das Abklopfen alter Putze mit dem Kombi-/Stemmhammer. Viele Hersteller bieten dafür bereits werkzeuggebundene Absaugeinrichtungen am Stemmhammer an. Die beim Abstemmen im Atembereich des Handwerkers entstehenden Stäube bekommt man damit in den Griff, sofern man nicht „über Kopf“ arbeitet. Das abgeschlagene Material folgt allerdings der Schwerkraft und fällt staubend auf den Boden.
Staubabsaugung durch Luftreiniger
Für diese sekundäre Staubentwicklung und das nachfolgende Beseitigen der groben Putzmassen benötigt man eine Absaugung mit hohem Luftdurchsatz, um die Stäube schnell aus dem Arbeitsbereich abführen zu können. Die BG Bau fördert deshalb Luftreiniger ab 15 kg Gewicht mit nur einem Ansaugschlauch (siehe Skizze). Diese gewährleisten, dass die Ansaugöffnung immer arbeitsplatznah platziert werden kann.
Richtig anordnen
Die Anordnung ist so zu wählen, dass der Beschäftigte sich zwischen Ansaugöffnung und Ausblasöffnung der gefilterten Luft aufhält. Dabei können wenige Meter ausschlaggebend sein. Bewegt sich der Beschäftigte in der gezeigten Abbildung in die Richtung obere Wanddecke ohne den Schlauch mitzunehmen, ist bereits mit einer deutlich eingeschränkten Lüftung zu rechnen. Die Abbildung zeigt auch, wie mit relativ wenig Aufwand einer Ausbreitung von Stäuben in andere Räume entgegengewirkt werden kann. Durch Anordnung des Luftreinigers vor der Tür (bei geschlossenen Fenstern im Arbeitsraum) wird die Luft nach der Filterung im Luftreiniger durch die Tür (vorausgesetzt die Tür ist luftdurchlässig) wieder in den Arbeitsraum geführt. Tendenziell ist die Luft im Arbeitsraum im Türbereich auch sauberer als im übrigen Raum, so- dass man sich hier auch der Einwegschutzkleidung (sofern benötigt) entledigen kann (Achtung: Für Asbest, Schimmelpilze etc. gelten ggfs. andere Regelungen). Bei dieser Anordnung können im Innenbereich einfache Streifentüren verwendet werden, die den Arbeitsablauf wenig stören.
Als Anhaltswert für die Dimensionierung einer solchen Lüftung kann im Innenbereich eine Luftgeschwindigkeit in der Türöffnung von 0,2 m/s zugrunde gelegt werden. Daraus ergibt sich ein Luftbedarf von ca. 720 m³/h je Quadratmeter Türöffnung oder, umgelegt auf eine Türöffnung von ca. 2m² Größe, ein Luftbedarf von ca. 1400 m³/h. Dies entspricht auf der Förderliste der BG BAU einem Luftreiniger für eine empfohlene Raumgröße von ca. 30 m². Durch Einsatz einer Streifentür kann der Luftreiniger ca. 30 bis 50 Prozent kleiner dimensioniert werden.
Ein Leitfaden
Für das Maler- und Lackiererhandwerk entstand eine Handlungsanleitung „Staubarm arbeiten im Maler- und Lackiererhandwerk“ in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz. Kernpunkt dieser Handlungsanleitung ist eine Auflistung verschiedener Tätigkeiten im Maler- und Lackiererhandwerk mit Gegenüberstellung der „guten Praxis“ und der „schlechten Praxis“.
Sie kann bei den Verbänden bezogen werden und steht auf der Homepage der BG BAU als pdf-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung:
bit.ly/2tgG6WN
Teil 1 des Beitrags auf:
www.malerblatt.de
PraxisPlus
Fördergeld
Die BG BAU fördert mit ihren „Arbeitsschutzprämien“ die Anschaffung von Bauentstaubern Staubklasse M, Luftreinigern, Vorabscheidern, staubarmen Maschinen, aber auch nicht staubrelevanter Maßnahmen wie die Anschaffung von PRCDS-Schutzschaltern mit Erdungsüberwachung. Kleinere Mitgliedsbetriebe der BG BAU erhalten, bezogen auf das Kalenderjahr, Zuschüsse von 250 Euro, können aber für eine teurere Maßnahme auch die Förderung mehrerer Jahre bündeln. Größere Betriebe erhalten entsprechend ihres BG-Beitrages auch mehr. Mehr Info unter Service und Arbeitsschutzprämien bei: