Startseite » Betrieb & Markt »

Stillschweigende Einbeziehung der VOB in den Vertrag

Betrieb & Markt
Stillschweigende Einbeziehung der VOB in den Vertrag

Für einen Werkvertrag gilt die VOB nur, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestandteil erklärt worden ist. Jedoch kann die Vereinbarung der VOB auch konkludent, also stillschweigend, vorgenommen werden.

In dem konkreten Fall war es zwischen den Parteien zur schriftlichen Festlegung des Vertragsinhalts einzig deshalb nicht gekommen, weil der genaue Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und der sich hie-raus ergebende Pauschalpreis nicht einvernehmlich festgelegt werden konnte. Jedoch hatte der Auftragnehmer drei schriftliche Angebote gemacht. Daraus ergab sich zweifelsfrei, dass er auf der Grundlage der VOB tätig werden würde. Auch in dem vom Auftragnehmer später unterschriebenen und an den Auftraggeber übersandten Werkvertrag war die Geltung der VOB festgelegt worden. Die Geltung der VOB für den Fall der Auftragserteilung stand für beide Parteien daher von Beginn der Verhandlungen an außer Frage, denn die Angebote und der Vertragsentwurf wurden zwischen den Parteien nur hinsichtlich des genauen Leistungsumfangs und hinsichtlich der Höhe des Pauschalpreises diskutiert. Die Geltung der VOB stand nie in Frage.
Dementsprechend wies der Auftragnehmer in der Schlussrechnung auf die VOB hin, ohne dass der Auftraggeber dem widersprach. Erst nachdem der Auftraggeber die für ihn negativen Folgen der Geltung der VOB entdeckt hatte, hatte er der Geltung der VOB widersprochen, was keine Wirkung hatte (Urteil des Landgerichts Berlin vom 18.3.2004 – 5 O 352/03 -).
Dr. Franz Otto
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 5
Ausgabe
5.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de