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Vorsicht Falle!

Betrieb & Markt
Vorsicht Falle!

Die energetische Sanierung im Gebäude- bestand enthält für den Malermeister einige Lücken und Tücken.

Dr. Wolfgang Setzler

Bislang konnte jeder Handwerksunternehmer blind dem geflügelten Wort vertrauen: „Tue nichts, dann kann Dir nichts geschehen.“ Bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes ist dies inzwischen keinesfalls mehr so. Hier kann häufig sogar „Nichtstun“ unter Regress gestellt werden. Denn: Eine vom Fachmann unterlassene Beratung kann nach europäischem Recht schnell einem Mangel gleichgestellt werden. Da dieser ganze Markt – insbesondere das energiesparende Anbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen – ein ständig wachsender Markt ist, hat das Malerblatt diesen Graubereich etwas genauer unter die Lupe genommen, denn „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“.
Kaltsanierung
Nach wie vor werden bei der energetischen Gebäudesanierung noch viel zu wenig Chancen genutzt, denn es bleiben immer noch vier von fünf Häusern auf der Strecke, beziehungsweise sie werden kalt saniert – das heißt, sie werden nur gestrichen. Diese Fehlentwicklung kommt uns alle teuer zu stehen, weil es bei einer Kaltsanierung wirklich nur Verlierer gibt. Zuerst verliert der Hausherr, sprich Bauherr. Denn sein Haus ist zwar wieder optisch schön, aber es verliert nach wie vor zu viel Energie und lässt quasi bares Geld nach außen entweichen. Rechnen wir dies auf 25 Jahre hoch – dies entspricht dem durchschnittlichen Renovierungs-Intervall im Ein- und Zweifamilienhausbereich – so ergibt sich ein beachtlicher finanzieller Verlust. (Siehe Tabelle „Beispiel“)
Das Bundeskabinett hat die Energie-Einsparverordnung verabschiedet. Damit wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäude-Energieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungs-Empfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäude-eigenschaften.
Kein Wunder also, wenn der Staat bei diesem Ertragspotenzial eine unterlassene Beratung vom qualifizierten Fachhandwerk unter Strafe stellt. Wie kann diese Bestrafung aussehen? Hierzu ein konkreter Fall: Die Hausherren (Eigentümer) lassen ihr Wohnhaus (Baujahr 1965) neu streichen. Der Malermeister führt den Auftrag 2005 aus und kassiert sein Geld. Soweit alles in Ordnung – denkt er jedenfalls. Falsch! Denn 2008 wollen die Hausbesitzer ihr Haus verkaufen. Der Kaufinteressent verlangt als Erstes einen Energieausweis. Nun stellt sich heraus – es gibt keinen. Der mögliche Käufer hat an einer kalt sanierten Immobilie so gut wie kein Interesse, es sei denn, es gibt einen deutlichen Nachlass aufgrund des hohen Energieverbrauchs. Dazu ist der Besitzer jedoch nicht bereit. Er sucht einen Anwalt auf, und siehe da – der Schuldige ist gleich gefunden: Der Fachhandwerker, denn er hat dahingehend nicht beraten. Selbst wenn er es getan hätte, kann er es nur schwer beweisen.
Mehrkosten
Wie sieht die Rechnung nun aus? Die Anstrichkosten inklusive Gerüst, Verarbeitung und Putzsanierung, Fenster und Vordach ergaben für 300 qm, mit 55 Euro pro Quadratmeter berechnet, 16.000 Euro. Die Mehrkosten für ein Wärmedämm-Verbundsystem belaufen sich bei 25 Euro pro Quadratmeter auf 7.500 Euro.
Schon schallt es laut aus der Kehle des Besitzers: „Wenn ich gewusst hätte, dass die „Warmsanierung“ so wenig mehr kostet, dann hätte ich dies doch gemacht. Das ist doch einleuchtend, Herr Richter.“ Die Ehefrau fügt noch bekräftigend hinzu: „Ja natürlich, das stimmt.“
Sie können sich an Ihren eigenen fünf Fingern abzählen, wie es ausgeht. Der Handwerks-Unternehmer wird aufgrund der nicht durchgeführten Beratungsleistung zu Schadenersatz in Höhe von 9.000 Euro verurteilt. Somit zählt auch er zu den Verlierern.
Die Verlustkette geht noch weiter, denn neben dem Geldbeutel gehört auch das Klima bzw. unsere Erde zu den im wahrsten Sinne des Wortes „Angeschmierten“ bei der Kaltsanierung. Warum? Ganz einfach, weil bei der Kaltsanierung nichts eingespart wird, schon gar kein CO2 (siehe Tabelle „Beispielrechnung“). Gerechnet an den derzeitigen Heizkosten ist das eine beeindruckend stolze Summe. Ökologisch betrachtet ergibt sich neben der Ressourcenschonung auch noch die Schadstoffreduzierung. Pro Liter Heizöl sind dies ca. 2,8 kg. Multipliziert mit dem eingesparten Verbrauch ergibt sich eine wahrhaftig stolze Einsparmenge an CO2:
97.500 l x 2,8 kg = 273.000 kg CO2
Und diese Schadstoff-Einsparung wurde durch eine falsch oder durch eine nicht ausgeführte Beratung verhindert. Wenn Sie in Zukunft vermeiden wollen, dass Verluste entstehen, dann beraten Sie richtig. Sonst kann es sein, dass Sie sich als Unternehmer im wahrsten Sinne des Wortes warm anziehen müssen.
Wie können Sie verhindern, dass Sie trotz erfolgter und auch richtiger Beratung belangt werden? Der Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. hat hierzu ein Musterschreiben entwickelt. Lassen Sie es vom Kunden gegenzeichnen und legen Sie es zur Bauakte. Sollte der Kunde einmal nicht unterschreiben wollen, dann stellen Sie ihm dieses Schreiben mit Hilfe Ihres Mitarbeiters zu. Wie heißt es doch so treffend in der Farbensprache: „Nur was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.“ Dämmen Sie in Zukunft die Vorurteile ein, denn eine Kaltsanierung ist schädlich – für das Klima und für den Geldbeutel.

kompakt
In der Folge von Gebäudesanierungen können Maler- und Stuckateurbetriebe wegen falscher oder fehlender energetischer Beratung in Regress genommen werden. Selbst wenn eine eingehende Beratung erfolgt ist, kann es zu Schadenersatzforderungen kommen, falls der Bauherr behauptet, er wäre falsch beraten worden. Der Fachverband WDVS bietet Musterformulare, um sich gegen solche Fälle abzusichern.
WDV Systeme
Fachverband Wärmedämm-Verbundsysteme e.V. Fremersbergstraße 33
76530 Baden-Baden
Tel: (07221) 300989-0/Fax: -9
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