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Wie sind Gerüst-Ankerlöcher fachgerecht zu verschließen?

Frage des Monats
Ankerlöcher fachgerecht verschließen?

Ankerlöcher fachgerecht verschließen?
Die Leistung des Gerüstbauers ist mit dem Entfernen der Ringschrauben aus den Ankerlöchern erbracht. Dem Bauherrn bzw. Auftraggeber stellen sich jedoch die Fragen: Wer soll die Ankerlöcher verschließen und zu welchem Zeitpunkt soll diese Arbeit erfolgen?

Das Verschließen der Ankerlöcher ist nach VOB eine zu vergütende Nebenleistung. Da oftmals die Gerüstbaufirma fachlich dazu nicht in der Lage ist, wird diese Arbeit daher regelmäßig dem Auftragnehmer der Fassadenarbeiten übertragen. Die Entscheidung über die Art des Verschlusses ist vom Bauherrn bzw. Auftraggeber zu treffen. Entsprechende Angaben und Leistungspositionen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis vorzusehen. Bei dieser Tätigkeit entstehen zeitliche Verzögerungen, da das Gerüst lagenweise abgebaut werden muss und gleichzeitig die Ankerlöcher durch den Fachhandwerker unter Berücksichtigung der Struktur und von Farbangleichung verschlossen werden müssen. Auch ist sicherzustellen, dass der Facharbeiter ausreichend gesichert ist. Diese Verzögerung ist im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen. Es sind folgende Verschlussarten geeignet:
  • 1. Schließen von Ankerlöchern mit vorkomprimiertem, rundem Dichtband. Die Abdeckkappe muss schlagregendicht mit einer Dichtstoffmasse eingesetzt werden. In diesem Fall muss der Durchmesser der Ankeröffnung kleiner als die Kunststoffkappe sein und ist farblich anzugleichen.
  • 2. Schließen der Ankerlöcher mit Dämmstoff oder vorkomprimiertem Dichtband und Verputzen der Öffnung mit Oberputz.
Fazit
Trotz sorgfältigster Arbeitsausführung ist es handwerklich nicht immer zu vermeiden, dass verschlossene Ankerlöcher später optisch sichtbar werden. Insbesondere das Fehlen der Trocknungszeiten kann sowohl bei mineralischen wie auch bei kunstharzgebundenen Produkten zu Verfärbungen oder sonstigen optischen Abweichungen führen. Damit es nicht zu unberechtigten Mängelansprüchen kommt, sind Bedenken schriftlich anzumelden.
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