Der Mieter einer Wohnung in einem Altbau kann nicht den aktuellen technischen Standard hinsichtlich der Dämmung erwarten. Um Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung zu vermeiden, muss der Mieter gegebenenfalls deutlich mehr lüften und/oder Kondenswasser (zum Beispiel im Bad) wegwischen. Urteil des Amtsgerichts Lehrte, Az.: 9 C 387/10. jlp
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