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Sicher auf die Leiter

Neufassung der TRBS
Sicher auf die Leiter

Bereits seit einem Jahr ist die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 für die gewerbliche Nutzung von Leitern in Kraft. Aber noch immer herrscht Unsicherheit. Wir schaffen Abhilfe und haben die Fakten zusammengefasst. Mit der Reform des Regelwerks soll die Arbeitssicherheit der Anwender beim Arbeiten in der Höhe nochmals verstärkt werden. Der nachfolgene Beitrag erläutert die wichtigsten Punkte:

Erst die Gefährdungsbeurteilung

Eine der wesentlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und damit der neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121–2 ist, dass Betriebe zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen haben. Hierzu werden Aspekte betrachtet wie die Komplexität und die Dauer der geplanten Tätigkeit, der zu bewältigende Höhenunterschied, das bauliche Umfeld oder die Bodenbeschaffenheit. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird entschieden, welche Steigtechnik einzusetzen ist. Ob eine Leiter, ein Fahrgerüst oder eine Hebebühne für die entsprechende Tätigkeit an diesem Einsatzort das sicherste und am besten geeignete Arbeitsmittel ist.

Die Leiter als Verkehrsweg

Bei der Verwendung der Leiter als Verkehrsweg – also als Zugangshilfe zu einem höher gelegenen Arbeitsplatz – gilt eine neue TRBS-Vorgabe hinsichtlich der Zustiegshöhe. „Bis zu einer Zustiegshöhe von maximal fünf Metern dürfen für einen sicheren Auf- und Abstieg geeignete Sprossen- oder Stufenleitern eingesetzt werden. Liegt der Arbeitsplatz darüber, muss künftig eine Alternative verwendet werden. Hier eignet sich zum Beispiel ein flexibel verstellbares Gerüst wie das Hymer Treppen-Fahrgerüst 6273 mit Fahrtraverse“, erklärt Volker Jarosch.

Bis fünf Meter Standhöhe

Im Maler- und Stuckateurhandwerk wird häufig eine Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz verwendet. Hier schreibt die neue TRBS 2121–2 vor, dass eine Leiter bis zu einer Standhöhe von maximal fünf Metern nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden darf, wenn der Anwender mit beiden Füßen auf einer mindestens 80 Millimeter tiefen Stufe oder einer Plattform steht. Bei einer Standhöhe ab zwei und bis fünf Metern ist die Verwendung als Arbeitsplatz darüber hinaus nur für den Zeitraum von maximal zwei Stunden erlaubt. Mit der beidseitig begehbaren Holz-Stufenstehleiter 71499 hat Hersteller Hymer das Sortiment um ein TRBS-konformes Produkt ergänzt, das perfekt auf die Anforderungen im Malerhandwerk abgestimmt ist. Die 80 Millimeter tiefen Stufen aus stabilem Hartholz ermöglichen dem Anwender einen sicheren und ergonomischen Stand. 65 Millimeter breite Holme mit hoher Verwindungssteifigkeit, die durch eine Zweifinger-Verzapfung hochwertig konstruierte Holm-Stufen-Verbindung und die Spreizsicherung durch hochfeste Perlongurte gewährleisten eine besondere Stabilität und Langlebigkeit der Leiter. Die inklusive Werkzeugtasche und Eimerhaken erhältliche Holz-Stufenstehleiter 71499 gibt es in sieben Varianten, von 2 x 4 Stufen bis 2 x 12 Stufen. Die Leiter ist ab dem Frühjahr 2020 verfügbar.

Ab fünf Metern Standhöhe

Ab 5 Metern Standhöhe muss bei der Verwendung als Arbeitsplatz eine alternative Steigtechniklösung gewählt werden. „Hier bieten sich Fahrgerüste an“, so Volker Jarosch, Geschäftsbereichsleitung Steigtechnik bei Hymer-Leichtmetallbau. „Sie verfügen über eine komfortable, gesicherte Arbeitsfläche, lassen sich flexibel von einem Einsatzort zum nächsten bewegen und können im Innen- und Außenbereich verwendet werden. Mit der Fahrgerüstserie Advanced Safe-T haben wir zwei hochqualitative Fahrgerüste im Sortiment. Durch das von uns entwickelte, von unten einzuhängende Sicherheitsgeländer bietet es schon bei der Montage höchste Sicherheit. Es wird einfach in das Bordbrett eingeklinkt und über selbstsichernde Haken arretiert.“

So machen Sie ihre Leitern TRBS konform

Die vorhandene Steigtechnik muss jedoch nicht zwingend gleich komplett ausgetauscht werden. Eine flexible Option, einen TRBS-konformen, festen Stand auf einer Sprossenleiter zu gewährleisten, stellen Einhängetritte oder Aufsetzstufen dar, die als Zubehör erworben werden und aus einer schmalen Sprosse im Handumdrehen eine bequeme Plattform oder Stufe machen. Volker Jarosch hat noch einen Tipp parat: „Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG BAU, fördert Investitionen in eine höhere Arbeitssicherheit. Mitglieder haben die Möglichkeit, sich die Anschaffung von Leiterzubehör wie dem Einhängetritt oder den Aufsetzstufen über das Programm ‚Arbeitsschutzprämien – Präventive Maßnahmen gegen Absturz‘ mitfinanzieren zu lassen.“

TRBS Regeln unterstützen BetrSichV

„Statistiken zeigen, dass viele Unfälle auf den Einsatz eines nicht geeigneten Arbeitsmittels oder auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit der Steigtechnik zurückzuführen sind. Wir sehen die Richtlinien der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121-2 daher als Instrument, die Sensibilität für die Sicherheit der Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz von Steigtechnik nochmals zu schärfen“, resümiert Volker Jarosch und betont noch einen weiteren positiven Effekt. „Die Regeln der TRBS sind zwar nicht verbindlich. Sie dienen jedoch als wichtige Hilfestellung, wie Unternehmen die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung korrekt umsetzen. Das heißt: Wendet ein Unternehmen die TRBS an, erfüllt es auch die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung. Andernfalls müsste das Unternehmen dies bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft durch andere Maßnahmen nachweisen. Dies dürfte mit einem deutlich höheren Arbeits- und Zeitaufwand einhergehen.“

Weitere Infos:
www.hymer-alu.de


PraxisPlus

Info-Flyer downloaden

Die reformierte Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121-2 beschäftigt nicht nur die Anwender. Auch die Hersteller haben seit Inkrafttreten der Neufassung alle Hände voll zu tun. Volker Jarosch: „Sobald eine neue Richtlinie wie aktuell die TRBS 2121-2 zur gewerblichen Nutzung von Leitern in Kraft tritt, sind wir als Hersteller gefordert, unser Sortiment entsprechend anzupassen. Denn durch die Entwicklung vorgabekonformer Produkte unterstützen wir unsere Anwender dabei, die neuen Regeln so einfach wie möglich umzusetzen.“ Und weiter: „Aktuell merken wir an den Fragen unserer Anwender, dass vor allem die neuen TRBS-Richtlinien noch nicht ausreichend in den Köpfen verankert sind. Das möchten wir durch gezielte Informationsarbeit ändern.“

Für alle Anwender, die beruflich eine Leiter einsetzen, hat der Hersteller die Inhalte der neuen TRBS 2121-2 in einem übersichtlichen, durch grafische Darstellungen einprägsam gestalteten Info-Flyer zusammengestellt. Der Flyer ist zum Download auf der Website verfügbar oder kann in gedruckter Form kostenlos unter katalog@hymer-alu.de angefordert werden.

www.hymer-alu.de



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