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Ran an den Teppichboden!

Bodenbeläge
Ran an den Teppichboden!

Lange Zeit wurden Teppichböden als Staubfänger verurteilt und – insbesondere von Allergikern – immer öfter aus der Wohnung verbannt. Durch eine vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) in Auftrag gegebene Studie müssen sich Teppichboden-Gegner nun bekehren lassen: danach sind Teppichböden Glattböden hinsichtlich der Feinstaubbelastung im Innenraum nämlich weit überlegen.

Susanne Sachsenmaier-Wahl

Wer in seinem Malerbetrieb auch die Verlegung von Bodenbelägen anbietet, ist sicherlich schon des öfteren im Beratungsgespräch mit negativen Kundenaussagen über Teppichböden konfrontiert worden. „Wir möchten den alten Dreckfänger jetzt endlich aus der Wohnung haben und statt dessen einen pflegeleichten Fliesenboden verlegen. Das ist auch für unsere Tochter besser. Die leidet nämlich an einer Hausstaub- allergie.“ Der Fliesenleger wird sich über diese Aussage freuen. Für Sie ist der Auftrag aber verloren – zumindest, wenn Sie jetzt nicht die richtigen Argumente für einen neuen Teppichboden finden. Und die gibt es! Gut, wenn Sie schon einmal von der Studie des Deutschen Allergie- und Asthmabunds DAAB e.V. zur Feinstaubbelastung in Innenräumen gehört haben. Diese gelangte nämlich zu einem verblüffenden Ergebnis: in Innenräumen, in denen ein Teppichboden verlegt ist, ist die Feinstaubbelastung um etwa die Hälfte geringer als in Räumen, die mit einem glatten Bodenbelag ausgestattet sind.
Feinstaubalarm
Seit 2005 gelten verschärfte Grenzwerte für die Feinstaubbelastung der Außenluft. Mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Außenluft sind nur noch an 35 Tagen im Jahr erlaubt. Wird der Wert überschritten, müssen Tempolimits oder Fahrverbote eingeführt werden. In zahlreichen Städten ist dies bereits geschehen. Der Grund der aktuellen Feinstaub-Diskussion: die feinen Stäube können beispielsweise Atemwegserkrankungen, Krebs oder Herz-Kreislaufbeschwerden verursachen. Eine Studie der EU soll gar belegt haben, dass die menschliche Lebenserwartung durch eine hohe Feinstaubbelastung im Schnitt um neun Monate verringert wird.
Während für die Außenluft EU-weit Grenzwerte eingeführt wurden, galt der Raumluft bislang nur wenig Interesse. Und das, obwohl der Mensch durchschnittlich fast 90 Prozent seines Lebens in Innenräumen verbringt. Der Feinstaub der Außenluft gelangt jedoch auch in Innenräume. Zusätzlich können sich in der Raumluft auch noch Rußpartikel, z.B. von Kerzen, Zigaretten oder Kaminfeuern, oder feinste Stäube, etwa von Druckertonern befinden. Dieser Feinstaub ist vor allem für den Allergiker ein großes Problem. Egal, um welche Art es sich bei dem eingeatmeten Staub handelt, die Partikel als solche wirken, wenn sie in die Atemwege gelangen, schon reizend. Bei vorgeschädigten Bronchialsystemen ist diese Wirkung umso stärker. Außerdem verbindet sich Feinstaub oftmals mit anderen Schadstoffen oder mit Allergenen, die so in die Luft und damit auch in die Lunge gelangen und entsprechende Reaktionen hervorrufen können. So etwa das Allergen aus dem Katzenspeichel, das bei der Fellpflege auf die Haare gelangt, sich dort mit dem vorhandenen Feinstaub verbindet und sich bei der Bewegung der Tiere in der Raumluft verteilt. Auch die Ausscheidungen der Hausstaubmilben verteilen sich, gebunden an Feinstaubpartikel, in der Luft und können so eingeatmet werden.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund DAAB e.V. hat im Jahr 2005 gemeinsam mit der Gesellschaft für Umwelt- und Innenraumanalytik (GUI) eine Untersuchung zur Feinstaubbelastung in Innenräumen durchgeführt. Untersucht wurde der Zusammenhang zwischen der Feinstaubbelastung der Raumluft und der Raumausstattung bzw. der Nutzung in mehr als 100 beliebig ausgewählten Haushalten in Nordrhein-Westfalen. Das Ergebnis dieser Untersuchung hat die bisherigen Empfehlungen zur Raumausstattung für Allergiker gründlich auf den Kopf gestellt.
Klarer Testsieger
Grundsätzlich gilt für Innenräume derselbe Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft wie für die Außenluft. Das Ergebnis der Studie mag Allergiker und Fachleute gleichermaßen überrascht haben: Dieser Grenzwert nämlich wurde in Räumen mit glatten Bodenbelägen, wie etwa Fliesen, Parkett oder Laminat, deutlich überschritten. Der Mittelwert der Feinstaubkonzentration in Räumen mit Glattböden betrug 62,9 µg/m³. Wenn man davon ausgeht, dass die Feinstaubkonzentration in Innenräumen ganzjährig vorhanden ist, lebt man in diesen Wohnungen, zumindest hinsichtlich des Feinstaubs, gefährlicher als an einer stark befahrenen Straße. In Räumen, in denen ein Teppichboden verlegt ist, lag der Mittelwert mit 30,4 µg/m³ dagegen deutlich unter dem Grenzwert.
Wie lässt sich dieses Ergebnis erklären? Teppichböden binden den feinen Staub bis zum nächsten Saugen. Damit kann dieser nicht in die Raumluft gelangen und folglich auch nicht eingeatmet werden. Anders bei Glattböden: der leichteste Luftzug lässt die Staubpartikel, die mit Pollen, Milbenkot oder Schimmelsporen vermischt sind, immer wieder aufwirbeln – und macht Allergikern damit gehörig zu schaffen.
Regelmäßige Pflege
Die gründliche Hausfrau wird Ihnen jetzt sofort entgegenhalten, dass sie ihre Glattböden doch regelmäßig feucht wischt und sich somit kein Staub in ihrer Wohnung festsetzen kann. Um jedoch ein Aufwirbeln der feinen Stäube verhindern zu können, müsste idealer Weise jeden, mindestens aber jeden zweiten Tag gründlich feucht gewischt werden. Und auch dann kann man nur den Staub aufnehmen, der sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Boden befindet und nicht gerade durch die Luft schwebt. Bereits das Betreten des Raums führt aber dazu, dass Staub unwillkürlich aufgewirbelt wird und sich in der Luft befindet. Zudem sollte man zu bedenken geben, dass tägliches feuchtes Wischen nicht jedem Glattboden gleichermaßen bekommt. Einige Parkett- und Laminathersteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass zu häufiges und vor allem zu feuchtes Wischen zu Schäden am Bodenbelag führen kann.
Bei Teppichböden, zu diesem Schluss gelangt der DAAB, reicht zweimaliges Staubsaugen pro Woche völlig aus, um den Feinstaub zu beseitigen – vorausgesetzt man beachtet einige Punkte beim Staubsaugen. Für Allergiker sind Sauger mit möglichst hohem Staubrückhaltevermögen empfehlenswert. Die Modelle sollten mit so genannten HEPA-Abluftfiltern (High Efficiency Particulate Arrest) ausgerüstet sein und ein luftdichtes Gehäuse besitzen. Der Staubsaugerbeutel sollte mindestens einmal pro Monat gewechselt werden, unabhängig davon, ob die Wechselanzeige schon aufleuchtet oder nicht. Auf kurzflorigen Teppichböden empfiehlt sich der Einsatz eines Bürstsaugers, langflorige Teppichböden sollten dagegen mit einer glatten Düse abgesaugt werden. Letztere sind für allergische Personen aber ohnehin nicht ratsam. Allergiker sollten sich besser für kurzflorige, dichte Teppichböden entscheiden, da diese besonders pflegeleicht sind. Tierhaarallergiker sollten zudem auf Produkte aus Wolle verzichten. Und zu guter Letzt muss in Allergikerhaushalten auch darauf geachtet werden, dass nicht nur der Teppichboden selbst (hier garantiert das rote „t“ der Europäischen Teppich-Gemeinschaft e.V. Qualität), sondern auch Kleber und Spachtelmassen keine allergieauslösenden Stoffe enthalten.
Viele Vorteile
Neben dem Staubbindevermögen machen viele weitere Vorteile den Teppichboden seit Jahren zum beliebtesten Bodenbelag in Deutschland. So macht ein warmer, weicher Teppichboden jede Wohnung zu einem behaglichen Zuhause. Durch die enorme Farb-auswahl bei Teppichböden kann die Raumstimmung beeinflusst werden. Doch nicht nur auf die Psyche kann sich ein Teppichboden positiv auswirken, auch der Körper profitiert von einem textilen Bodenbelag. Der elastische Untergrund federt Bewegungen ab und schont dadurch Gelenke und Muskulatur. Daneben mindert ein Teppichboden die Gefahr des Ausrutschens, was insbesondere in Haushalten, in denen ältere Menschen oder kleine Kinder leben, von Vorteil ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass ein Teppichboden sowohl den Lärm als auch Wärme dämmt. So schluckt ein dicker, weicher Teppichboden bis zu 90 Prozent des Trittschalls und in Wohnungen, die mit einem Teppichboden ausgestattet sind, muss im Frühjahr und Herbst vergleichsweise seltener geheizt werden.
Es spricht also vieles für einen Teppichboden – nicht zuletzt auch die Tatsache, dass die Verlegung desselben für den Maler ein lukratives Geschäft ist. Also: nichts wie ran an den Teppichboden!

kompakt
Weitere Informationen zu Teppich- böden erteilt die Europäische Teppich-Gemeinschaft e.V. (ETG) Tel.: (0202) 7597-91/Fax: -97 www.teppich-siegel.de
Weitere Informationen über die Untersuchung zur Feinstaubstaubbelastung in Innenräumen erhalten Sie beim Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. (DAAB) Tel.: (02161) 8149-40/Fax: -430 www.daab.de
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