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Aufmessen von Leibungen

Allgemein
Aufmessen von Leibungen

In der Januar-Ausgabe wurde ein falscher Text zu diesem Thema abgedruckt.

Ob es der vorweihnachtliche Stress war oder einfach eine Unaufmerksamkeit der Malerblatt-Redaktion, die den falschen Text ins Layout rutschen ließ, ist unklar. Ganz klar ist dagegen, dass der Beitrag „Aufmessen von Leibungen bei Putzarbeiten“ in Malerblatt 1/2006, S. 28, veraltet ist und nach der aktuellen VOB keine Gültigkeit mehr hat. Gültig ist diese Antwort ausschließlich noch für Verträge, die vor Januar 2005 abgeschlossen wurden. Wie Leibungen nach der aktuellen VOB abgerechnet werden, können Sie in Malerblatt 11/2005, S. 41 nachlesen. Doch jedes Schlechte hat auch etwas Gutes: die vielen Anrufe zu dieser Falschmeldung haben der Redaktion wieder einmal gezeigt, wie aufmerksam Malerblatt-Leser sind. In diesem Sinne: Scheuen Sie auch in Zukunft den Griff zum Telefonhörer nicht und teilen Sie uns mit, wenn Ihnen etwas nicht gefällt. Über positive Kritik freut sich das Malerblatt-Team selbstverständlich auch…

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