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Arbeitssicherheit: Sicherheitstipps zum richtigen Umgang mit Arbeitsbühnen

Arbeitssicherheit bei Arbeitsbühnen
Risiken kennen – sicher arbeiten

Risiken kennen – sicher arbeiten
Bei sorgfältigem Einsatz ist die Artbeitsbühne eine sichere Möglichkeit, um Arbeiten an hoch gelegenen Einsatzstellen auszuführen. Foto: Mateco
Zehn Sicherheitstipps für den richtigen Umgang mit Arbeitsbühnen.

Autorin: C. Flouris | Foto: Mateco

Eine sichere Möglichkeit um Arbeiten an hoch gelegenen Einsatzstellen auszuführen, sind Arbeitsbühnen. Die Arbeitssicherheit ist aber nur gewährleitet, wenn die Arbeitsbühnen mit der nötigen Sorgfalt genutzt werden und der Einsatz gut vorbereitet wird. Außerdem muss der Bediener geschult und mit der verwendeten Ausrüstung vertraut sein. Nur so ist die Arbeitssicherheit gewährleitet und es lassen sich folgenschwere Unfälle wie Abstürze, Quetschungen oder gar der Umsturz der Bühne verhindern.

Diese zehn Regeln für den Umgang mit Arbeitsbühnen helfen, Sicherheitsprobleme beim Umgang mit Arbeitsbühnen rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Sicherheitstipp 1

Prüfen Sie die Umgebung des Arbeitsbereiches: Achten Sie auf auf mögliche Quetschgefahren und auf Gefahren durch Mitarbeiter auf anderen Arbeitsmitteln (bspw. Gabelstapler). Außerdem ist es wichtig, sich nach Stromleitungen mit unbekannter Spannung umzusehen. Zu solchen Stomleitungen müssen mindestens fünf Meter Abstand gehalten werden.

Sicherheitstipp 2

Sorgen Sie für die persönliche Schutzausrüstung sorgen: Die Berufsgenossenschaft Bau empfiehlt dringend das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Prüfen Sie den Zustand (Plakette), legen Sie sie sicher an und befestigen Sie den Gurt am Anschlagpunkt der Arbeitsbühne.

Sicherheitstipp 3

Führen Sie eine Sicht- und Funktionsprüfung durch: Vor jedem Arbeitsbeginn muss eine Kontrolle der Arbeitsbühne auf Beschädigungen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Prüfung von Dieselfüllstand sowie Batterieladezustand. Außerdem muss der aktuelle UVV (Unfallverhütungsvorschriften) Status in der Dokumentenmappe überprüft werden.

Sicherheitstipp 4

Die Steuerungsfunktionen kennen: Machen Sie sich vor dem Einsatz mit allen Steuerungsfunktionen und Bedienelementen vertraut.

Sicherheitstipp 5

Persönliche Tauglichkeit: Zu den Voraussetzungen für das Arbeiten auf der Arbeitsbühne gehören Schwindelfreiheit, ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Auftrag vom Arbeitgeber, gute Gesundheit. Wichtig ist außerdem eine Schulung, um die Tätigkeit auszuführen.

Sicherheitstipp 6

Testen Sie den Untergrunds für die Standsicherheit: Die Bodenbeschaffenheit muss geprüft und auf einen standsicheren Aufbau geachtet werden. Die Arbeitsbühne darf nicht auf unbefestigte Böden gestellt werden. Außerdem: Bei Lkw-Arbeitsbühnen sind immer Unterlegplatten zu verwenden!

Sicherheitstipp 7

Kenntnisse für die Notsteuerung: Machen Sie sich mit der Notsteuerung vertraut. Dazu gehören die Notpumpe, Ventile sowie das Umschalten der Bedienpulte.

Sicherheitstipp 8

Windverhältnisse prüfen: Bei Arbeiten im Außenbereich müssen Sir die Windverhältnisse beachtet . Windstärke 6 (12,5m/s) ist das Maximum, alles darüber bedeutet: Keine Arbeitsbühne verwenden!

Sicherheitstipp 9

Anforderungen bei der Mitnahme von Lasten: Lasten im Arbeitskorb dürfen die Sicht des Bedieners nicht behindern und ein Umfallen oder Herabfallen muss ausgeschlossen sein. Außerdem sind die vom Hersteller angegebenen Korblasten sowie die Personenzahl zu beachten. Beim Versetzen der Arbeitsbühne dürfen sich Personen nur auf der Arbeitsbühne aufhalten, wenn dies im Handbuch bescheinigt ist!

Sicherheitstipp 10

Arbeitsbühne richtig verlassen: Nach dem Verlassen der Arbeitsbühne, müssen Sie diese immer gegen unbefugte Benutzung sichern. Deshalb gilt: Immer den Schlüssel abziehen. Achten Sie beim Abstellen darauf , dass Sie nicht in Fluchtwegen, Fahrwegen oder vor Notausgängen parken.

Umfassende Informationen der DGUV: Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen DGUV Information 208-019 (BGI 720)

Bei modernen Arbeitsbühnen helfen auch ausgeklügelte Assistenzsysteme Unfälle zu vermeiden. Den Malerblatt-Beitrag dazu finden sie hier.

Weitere Gesetze und Vorgaben:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (BGV A1)
Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
Prüfung von Hebebühnen DGUV Grundsatz 308-002 (BGG 945)
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966)

 

 

 


PraxisPlus

Mateco bietet Schulungen für das Bedienen von Arbeitsbühnen, Staplern und Teleskopstaplern sowie jährliche Unterweisungen an.

www.mateco.de/schulung

Ein Video erklärt die zehn Regeln der Arbeitsbühnen-Sicherheit anschaulich.

www.mateco.de/akademiePSAgA

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