Mit dem UBA-Schimmelleitfaden wurden vier Nutzungsklassen für Räume definiert. Sie regeln die Anforderungen an den Sanierungsumfang in Abhängigkeit von der Raumnutzung bei einer Schimmelsanierung.
Nutzungsklasse I – hohe Anforderungen
Zur Nutzungsklasse I gehören Räume mit besonders hohen hygienischen Anforderungen, wie medizinisch genutzte Räume oder Räume im Lebensmittelbereich.
Nutzungsklasse II – normale Anforderungen
Hierzu zählen Innenräume und deren Nebenräume in Wohngebäuden, Büros oder öffentlichen Gebäuden, die regelmäßig oder nicht nur vorübergehend genutzt werden. Als Nebenräume gelten alle Räume innerhalb von Wohnungen oder Büros, die im Luftverbund stehen. Dazu gehören z.B. Speise- und Abstellkammern sowie Dachgeschosse, die von der Wohnebene über eine Treppe erreichbar sind.
Nutzungsklasse III – reduzierte Anforderungen
Dies gilt für Räume außerhalb normal genutzter Räume, wie Garagen oder Keller mit separatem Eingang ohne Verbindung zu Räumen der Nutzungsklasse II.
Nutzungsklasse IV – deutlich reduzierte Anforderungen
Dieser Nutzungsklasse werden luftdicht oder diffusionsdicht abgeschottete Bauteile und Hohlräume zugeordnet, die nach Anforderung der DIN 4108–7 mit geeigneten Stoffen gegenüber Innenräumen abgeschottet sind.
Innerhalb von Gebäuden liegende Wände oder Fußböden können jedoch mittels Abschottung nicht der Nutzungsklasse IV zugeordnet werden. Ein solch abgeschottetes Bauteil ist nach wie vor ein Bauteil in einem Raum der Nutzungsklasse II oder III. Eine solche Abschottung ist keine fachgerechte Maßnahme zur Schimmelsanierung.
Sanierungsziele
Bei der Schimmelsanierung in jeder Nutzungsklasse ist das Sanierungsziel im Vorfeld mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Eine Differenzierung der Nutzungsklassen und reduzierte Anforderungen an die Sanierung in der Nutzungsklasse III und IV wirken sich auf den Sanierungsumfang aus.
Es macht wenig Sinn, einen Keller der Nutzungsklasse III nach den hygienischen Anforderungen der Nutzungsklasse II zu sanieren, wenn bereits vor der Schimmelsanierung feststeht, dass bedingt durch die Bauweise oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch die Hygieneanforderungen nicht zu erfüllen sind. Die reduzierten Anforderungen an die Schimmelsanierung in den Nutzungsklassen III und IV wirken sich nicht auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen (PSA/Umgebungsschutz) aus. Hier sind die erforderlichen Maßnahmen nach der Gefährdungsklasse einzuhalten.
Teil 11 Fachgerechte Schimmelsanierung: Die Feinreinigung
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