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Nachhaltig bauen

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Nachhaltig bauen

Ökologisch richtig, ökonomisch sinnvoll und sozial verantwortlich: Das sind die Voraussetzungen für nachhaltiges Bauen. Maler und Stuckateure können mit Expertenwissen dazu bei ihren Kunden punkten.

Dr. Hartmut Schönell

Seit Januar 2010 gibt es Umwelt-Produktdeklarationen, abgekürzt EPD (Environmental Prod-uct Declaration) für EPS-Hartschäume (Styroporâ). Mit der EPD wird eine wichtige Lücke in der Information über die Eigenschaften eines Produktes geschlossen. Denn nun lassen sich Umweltauswirkungen bei Herstellung, Anwendung und Recycling auf der Grundlage einer normgerechten Ökobilanz genau und verlässlich beziffern. Die freiwillige Umweltproduktdeklaration soll den Lebenszyklus eines Produktes vollständig erfassen und damit die Verbindung zum nachhaltigen Bauen herstellen.
Nachhaltiges Bauen kann also nur heißen: ökologisch richtig, ökonomisch sinnvoll und sozial verantwortlich. Um das Ziel der Nachhaltigkeit in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, bedarf es vieler und vielfältiger Informationen.
EPD und EPS
Das Instrument der Umwelt-Produktdeklaration EPD nach ISO 14025 bietet die Möglichkeit, durch die Verknüpfung technischer Daten mit Umweltinformationen die Verbindung zur Idee und dem Leitbild der Nachhaltigkeit herzustellen. Bauherren, Planer und Verarbeiter sowie der Handel erhalten mit der EPD eine verlässliche und informative Grundlage für Beratung und Entscheidung.
Der Industrieverband Hartschaum hat drei Umwelt-Produktdeklarationen für expandiertes Polystyrol für den Bereich Wände und Dächer, Decken/Böden und Perimeterdämmung und für EPS-Hartschaum mit Wärmestrahlungsabsorber (EPS grau) als Branchenlösung erstellen lassen. Branchenlösung bedeutet, dass Dämmstoffprodukte aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum (EPS) der IVH-Mitglieder (Verbandszeichen Styroporâ) beschrieben werden. Und nur die IVH-Mitglieder können sich auf diese IVH-EPDs beziehen. Sie repräsentieren rund 95 % des EPS-Marktes in Deutschland.
Deklaration + Kennzeichnung
Parallel zur Entwicklung europäischer Normen gab es seit den 1990er-Jahren Bemühungen im Rahmen der ISO-Normen 14020 ff. um eine freiwillige Deklaration und Kennzeichnung von Bauprodukten im Hinblick auf die Umwelt. Inzwischen sind die ISO-Normen von DIN und CEN übernommen worden.
  • Die Deklaration Typ I nach ISO 14024 führt zu einem Umweltzeichen, z.B. Blauer Engel. Dieses wird von unabhängigen Stellen, z.B. Umweltbundesamt oder RAL, vergeben, wendet sich an private und gewerbliche Endverbraucher, weist aber nur ein oder zwei Umweltaspekte aus. Das Zeichen steht damit nur für eine singuläre Umweltrelevanz, wird aber fälschlicherweise häufig als allgemeines Umweltzeichen angesehen und interpretiert.
  • Die Deklaration Typ II nach ISO 14021 liegt in alleiniger Verantwortung des Herstellers, ist in diesem Sinne eine Selbstdeklaration oder Anbietererklärung mit einer entsprechenden, selbst kreierten Kennzeichnung, z. B. Gesund Bauen, und konzentriert sich ebenfalls oft nur auf einen einzelnen, vom Hersteller ausgesuchten Umweltaspekt.
  • Die Umweltdeklaration Typ III nach ISO 14025 (EPD) ist die strikteste Form der Umweltdeklaration. Sie beinhaltet allgemeine Produkt-, Lebenszyklus- und Zusatzinformationen, beruht auf einer Ökobilanz nach DIN EN ISO 14040 ff. und wird auf Basis spezifischer Kriterien (Prod- uct Category Rules – PCR) erstellt.
Zeichenträger IBU
Das Institut für Bauen und Umwelt e. V. (vormals AUB) ist eine Initiative von Bauprodukte-Herstellern, die in enger Verzahnung mit den Bau- und Umweltbehörden in Deutschland sowie den internationalen Normungsinstitutionen ein Programm für die EPD entwickelt hat. Dieses ist in Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Sachverständigenausschuss und dem jeweiligen Produktgruppenforum entstanden. Sobald eine EPD auf der Basis einer Produktgruppenregel PCR vorliegt, prüft der Sachverständigenausschuss auf Vollständigkeit, Plausibilität und Erfüllung aller Anforderungen.
Nachweise zu VOC-Emissionen
Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, hat der „Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten“ (AgBB) Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC = Volatile Organic Compounds) aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Dieses AgBB-Bewertungsschema wird gemäß PCR in die EPD übernommen. Bei der Prüfung aller drei EPS-Hartschäume durch das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), Holzkirchen, und das Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München (FIW München) haben sich keinerlei Emissionen problematischer Stoffe ergeben. Im Fall von HBCD wurde die Messung beim IBP sogar über 90 Tage und damit über das AgBB-Schema hinaus mit demselben Ergebnis durchgeführt.
Für die meisten Anwendungen mit EPS-Dämmplatten verlangt das deutsche Baurecht seit über 40 Jahren die Schwerentflammbarkeit. HBCD gehört laut EPD (Abschnitt 2) zu den Zusatzmitteln.
EPD – für den Gebäudepass
Die Bewertung der „Umweltleistung“ erfolgt letztlich in der Bewertung des Gebäudes, in dem das Produkt eingesetzt wird. Das Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung, BMVBS, hat in zweijähriger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, DGNB, einen Kriterienkatalog zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden entwickelt und in ein Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) integriert (www.nachhaltigesbauen.de).
Die EPD wendet sich mit den quantitativen Aussagen über die Umweltauswirkungen an viele Adressaten im Bereich der Planung: Bauingenieure, Architekten, Bauunternehmen, Immobiliengesellschaften, Facility Manager etc., an alle, die ihre Gebäude zukunftssicher planen und gestalten wollen. Zwar wird die Bewertung des Produktes in den Planungs- und anschließend in den Bewertungsprozess verschoben, aber der Planer kann bei seiner Entscheidung über ein bestimmtes Produkt bereits frühzeitig festlegen, welche Punktzahl bzw. welche Anforderungswerte das Gebäude später überhaupt erreichen kann.
Fazit
Die vorliegenden EPDs für EPS-Hartschäume in ihrer Zusammenschau von technischen Daten und Umweltinformationen machen deutlich: Das Bauen mit EPS-Hartschaum in Alt- und Neubau ermöglicht die Verknüpfung der drei Bereiche der Nachhaltigkeit Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft und damit die Umsetzung des Leitbildes der Nachhaltigkeit. So ist das Bauen mit EPS-Hartschaum nachhaltiges Bauen im Sinne der deutschen Bauvorschriften und der Bemühungen um Nachhaltigkeit des BMVBS.
Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen, damit nachfolgenden Generationen ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen werden kann.
Bauen mit EPS-Hartschaum dient, wie die Umwelt-Produktdeklarationen EPD für EPS-Hartschäume zeigen, der nachhaltigen Entwicklung. Bauen mit EPS-Hartschaum ist ökologisch richtig, weil umweltverträglich und ressourcenschonend, sozial verantwortlich, weil gesundheitlich unbedenklich und Lebenskomfort steigernd sowie ökonomisch sinnvoll, weil technisch optimal und wirtschaftlich.

PraxisPlus

Der Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH) ist der Dachverband der Hersteller von Dämmstoffprodukten aus EPS-Hartschaum/Styropor. Der Verband wurde im November 1973 in Frankfurt gegründet. Seine Mitglieder sind die führenden Hersteller von EPS-Hartschaum als Dämmstoff für die Wärmedämmung und für den Schallschutz. Weiter zählen der europäische Rohstoffhersteller- verband sowie Maschinenhersteller als Gastmitglieder zum IVH.
Styropor ist die Markenbezeichnung für Dämmstoffprodukte für das Bauwesen aus expandiertem Polystyrolhartschaum (EPS). Nur die IVH-Mitgliedsunternehmen dürfen ihren Dämmstoffen für das Bauwesen den Namen Styropor geben und auch das 2003 vom IVH eingeführte Gütesiegel verwenden.
Dr. Hartmut Schönell
Geschäftsführender Vorstand Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH)
Kurpfalzring 100 a 69123 Heidelberg Tel.: (06221) 776071 Fax: (06221) 775106
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