Das Weisungsrecht des Arbeitgebers berechtigt ihn nicht dazu, den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch mit dem Ziel einer Gehaltskürzung zu verpflichten. Verweigert der Arbeitnehmer die Gesprächsteilnahme, kann er nicht abgemahnt werden. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Az.: 2 AZR 606/08. jlp
Teilen: