Startseite » Betrieb & Markt »

Tschüss Einzelkämpfer

Betrieb & Markt
Tschüss Einzelkämpfer

Tschüss Einzelkämpfer
Die Einstellung des ersten Mitarbeiters bringt einige Änderungen mit sich. Foto: Clipdealer
Was müssen Maler beachten, wenn das kleine Unternehmen wachsen soll und sie den ersten Angestellten einstellen. Ein Leitfaden in vier einfachen Schritten.

Volker Helmhagen I Foto: Clipdealer

Für viele Selbstständige ist es ein Meilenstein: die Einstellung des ersten Mitarbeiters. Doch was müssen Selbstständige bei der Anstellung des neuen Mitarbeiters beachten wenn die Arbeit nicht mehr alleine bewältigt werden kann?

Schritt 1: Informationen einholen

Mithilfe des Personalfragebogens erfragen Unternehmen die nötigen Informationen, etwa die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer. Vorlegen sollten neue Arbeitnehmer bei Beschäftigungsbeginn ihre Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, ihren Sozialversicherungsausweis und eine Urlaubsbescheinigung sowie eine Kündigungsbestätigung des vorherigen Arbeitgebers. Bei Mitarbeitern, die aus dem Ausland kommen wichtig: Die ,Arbeitserlaubnis. Außerdem können weitere Belege notwendig sein, beispielsweise der Staplerschein.

Schritt 2: Meldepflichten erfüllen

Sobald der erste Mitarbeiter eingestellt ist, meldet der Arbeitgeber sein Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit an. Diese vergibt eine Betriebsnummer, mit der er anschließend die Anmeldung des Mitarbeiters bei der Sozialversicherung vornehmen kann. Dazu setzt der Arbeitgeber die Krankenkasse des Angestellten über die Beschäftigung in Kenntnis, die diese Information wiederum an die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Pflegekassen weitergibt. In der Baubranche besteht eine Pflicht zur sofortigen Meldung, also spätestens zum ersten Arbeitstag. Darüber hinaus ist der Beschäftigte für die Lohnsteuer und für die gesetzliche Unfallversicherung anzumelden. Anlaufstellen sind das Finanzamt beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Nichtbeachtung der Meldepflichten drohen hohe Bußgelder. Im Maler- und Lackiererhandwerk ist außerdem eine Anmeldung bei der jeweiligen Urlaubs- und Lohnausgleichskasse erforderlich.

Schritt 3: Verantwortung übernehmen

Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten. Deshalb müssen Arbeitgeber auch die Arbeitsstättenverordnung einhalten, die beispielsweise Vorgaben zu Temperatur und Beleuchtung am Arbeitsplatz enthält. Zu den Arbeitgeberpflichten gehört zudem die Unterweisung des Beschäftigten in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Schritt 4: Versicherung anpassen

Unternehmer sollten ihr Versicherungsportfolio prüfen. Denn bei einigen Verträgen wirkt sich die Anzahl der Mitarbeiter auf Versicherungsumfang und Beitragshöhe aus. Unverzichtbar ist eine Betriebshaftpflichtversicherung, die vor hohen Schadenersatzansprüchen bewahrt. Auch ein umfassender Schutz für das Betriebsinventar sollte nicht fehlen. Speziell für Kleinstbetriebe bietet beispielsweise die Nürnberger Versicherung ihre Gewerbeversicherung Smart an – Betriebshaftpflichtversicherung und Geschäfts-Inhaltsversicherung in einem Vertrag. Optional lässt sich dieser Schutz noch durch die Bausteine Klein-ertragsausfall, Naturgefahren, Glas, Umweltschäden am eigenen Boden und Privathaftpflicht ergänzen.

Weitere Infos: www.nuernberger.de/gewerbeversicherung-smart

Produkt des Monats
Aktuelle Ausgabe
Titelbild Malerblatt 4
Ausgabe
4.2024
ABO

Malerblatt Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Malerblatt-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Malerblatt-Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Malerblatt-Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de